Dienstag, 5. September 2006

FPÖ/BZÖ-Zwist: Strache plant Strafanträge und neue Beschwerde an die Wahlbehörde

  • BZÖ soll in Kärnten und im Bund getrennt antreten
    Beide Gruppen bräuchten dann je 4% für NR-Einzug
  • Strafanträge nach Einstweiliger Verfügung geplant

Im juristischen Kleinkrieg mit dem BZÖ plant die FPÖ nun eine neue Beschwerde an die Wahlbehörde. Konkret wollen die Blauen erzwingen, dass das Kärntner BZÖ ("Liste Haider") und die Bundes-Partei ("Liste Westenthaler") bei der Mandatsverteilung als zwei getrennte Parteien behandelt werden. Das würde bedeuten, dass beide Listen unabhängig voneinander den Einzug ins Parlament schaffen müssten - das BZÖ müsste also ohne Unterstützung der starken Kärntner Landesgruppe die vier Prozent Hürde überspringen oder ein Grundmandat schaffen. Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger glaubt allerdings nicht, dass das möglich ist.

Hintergrund der Beschwerde laut FP-Anwalt Peter Fichtenbauer: Das BZÖ kandidiert in Kärnten und im Bund mit getrennten Listennamen ("Liste Haider" und "Liste Westenthaler"). Außerdem besteht das Kärntner BZÖ - mit dem Argument seiner Unabhängigkeit vom Bund - darauf, sich weiterhin "Die Freiheitlichen in Kärnten" nennen zu dürfen, obwohl dem Bundes-BZÖ die "freiheitliche" Namensergänzung per Gerichtsbeschluss verboten wurde. Fichtenbauer im Gespräch mit der APA: "Wir gehen davon aus, dass von einer bundeseinheitlichen Liste BZÖ nicht gesprochen werden kann, sondern dass das (Kärntner BZÖ, Anm.) eine eigene Landesliste ist."

Sinken BZÖ-Chancen noch weiter?
Sollte die Wahlbehörde der FPÖ in dieser Frage Recht geben, würde das die Chancen des BZÖ auf Einzug in den Nationalrat drastisch reduzieren, weil es damit die Stimmen der mit Abstand stärksten Landesgruppe verlieren würde. BZÖ-Sprecher Uwe Scheuch befürchtet allerdings nicht, dass dies geschehen könnte: "Es ist rechtlich ganz klar geklärt, dass unsere Wahlbewegung in Kärnten ihre Stimmen für die Liste Peter Westenthaler zur Verfügung stellt. Es wird in der Wahlbehörde keine Niederlage geben und es wird am 1. Oktober keine Niederlage geben."

Der Verfassungsrechtler Öhlinger stimmt Scheuch in dieser Frage zu: "Es kommt nur darauf an, dass eine wahlwerbende Partei einen einheitlichen Bundesvorschlag einbringt. Wenn sie das tut, dann spielt die Frage, wie weit die Landesorganisationen juristisch selbstständig sind, keine Rolle." Öhlinger glaubt daher nicht, dass die Wahlbehörde dem FP-Antrag nachkommen wird.

FPÖ hat in Wahlbehörde kein Antragsrecht
Die Reaktion des Innenministeriums auf den geplanten Antrag der fällt knapp aus: "Die FPÖ hat in der Wahlbehörde kein Antragsrecht", sagte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, zur APA. Grund: Der "freiheitliche" Sitz in der Wahlbehörde wurde dem BZÖ und nicht der FPÖ zuerkannt, womit die Blauen in dem Gremium weder stimm- noch antragsberechtigt sind.

FPÖ-Beschwerde hat nur geringe Chance
Scheuch fordert die FPÖ auf, ihre Klagen zu beenden: "Irgendwann muss man sich fragen, ob die FPÖ auch versucht, mit Themen die Wahl zu gewinnen, oder nur mit Gerichtsverfahren. Das ist wirklich langsam lächerlich." An das Namensverbot will sich das BZÖ im Fall des Falles allerdings halten, sollte der Einspruch gegen die Einstweilige Verfügung abgewiesen werden. Beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ist die Berufung des BZÖ aber noch nicht eingetroffen, über eine aufschiebende Wirkung des Rekurses wurde folglich noch nicht entschieden.

Die FPÖ sammelt allerdings bereits Belege für angebliche Verstöße des BZÖ gegen die Einstweilige Verfügung. Laut FP-Generalsekretär Harald Vilimsky wurden in den vergangenen Tagen neue Dreiecksständer aufgestellt, auf denen sich die Orangen trotz des Namensverbotes "Die Freiheitlichen" nennen. FP-Anwalt Johannes Hübner will daher beim Wiener Bezirksgericht Innere Stadt Beugestrafen gegen das BZÖ beantragen ("Exekutionsantrag"). Am Überkleben der eigenen Plakate arbeitet die FPÖ laut Vilimsky "mit Hochdruck": Die FPÖ hatte ÖVP und BZÖ auf Plakaten "Wahlbetrug" vorgeworfen, was ihr vom Handelsgericht Wien allerdings umgehend untersagt wurde.
(apa/red)

5.9.2006 12:53