'Deutsch Staatssprache der Republik': Haider lehnt Verfassungsrechtler-Kritik ab
- Sieht damit "Kärnten wird einsprachig" legitimiert
- Strafanzeige des Slowenen-Rats zurückgezogen
·"Status gewährt,
der Slowenen zusteht"
Ortstafel-Brief: Haider schießt weiter scharf!
·Erneut scharfe Töne in Minderheitenfrage
BZÖ: Haider wirbt mit
'Kärnten wird einsprachig'
·Haider-Inserate sind
"politische Dummheit"
Für Verfassungsexperten
"nicht ernst zu nehmen"
·BZÖ darf sich nicht
"Freiheitlich" nennen
Strache erwirkt eine Einstweilige Verfügung
·FPÖ bekommt dritten Platz am Stimmzettel!
Eindeutige Entscheidung: Abstimmung endet 9:2
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Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider hat die Kritik der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger, Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk an dem im Zusammenhang mit der Ortstafel-Frage propagierten Slogan "Kärnten wird einsprachig" zurückgewiesen. "Deutsch ist die Staatssprache der Republik", betonte Haider und verwies auf Artikel 8 der Bundesverfassung: "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik."
Für Haider ist damit deutlich gemacht, dass "Deutsch die einzige offizielle Sprache des Landes Kärntens ist", zumal dies ähnlich wie in der Bundesverfassung auch in der Kärntner Landesverfassung so verankert sei. Die Verfassungsrechtler Öhlinger, Mayer und Funk forderte der Landeshauptmann daher auf, sich mit politischen Urteilen gegen seine Person zurückzuhalten und auf die rechtlichen Fakten zu konzentrieren. Diese würden belegen, dass die Anbringung von slowenischen Zusatz-Schildchen auf den künftigen rein deutschsprachigen Ortstafeln staatsvertragskonform sei.
Haider: Strafanzeige des Slowenen-Rats zurückgezogen
Haider ließ auch mitteilen, dass eine Strafanzeige des Rates der Kärntner Slowenen gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zurückgelegt wurde. Dem Landeshauptmann war im Zusammenhang mit der im Juni dieses Jahres durchgeführten Ortstafel-Urabstimmung von der Slowenen-Organisation Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Durch die Zurücklegung der Anzeige sei einmal mehr klargestellt, dass er in der Ortstafel-Frage zu keinem Zeitpunkt gegen die Gesetze der Republik Österreich verstoßen habe, betonte Haider.
(apa/red)
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