Nach Vorstoß bei Ortstafeln: Haider-Inserate sind laut Experten "nicht ernst zu nehmen"
- "Kärnten wird einsprachig" sei "politische Dummheit"
·"Status gewährt,
der Slowenen zusteht"
Ortstafel-Brief: Haider schießt weiter scharf!
·Erneut scharfe Töne in Minderheitenfrage
BZÖ: Haider wirbt mit
'Kärnten wird einsprachig'
·BZÖ darf sich nicht
"Freiheitlich" nennen
Strache erwirkt eine Einstweilige Verfügung
·FPÖ bekommt dritten Platz am Stimmzettel!
Eindeutige Entscheidung: Abstimmung endet 9:2
·Sagen Sie uns Ihre Meinung zur Regierung
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Österreichs Verfassungsjuristen sehen in der neuen Inseraten-Kampagne des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider zur Minderheitenfrage einen klaren Widerspruch zum österreichischen Staatsvertrag. Haider hatte am Sonntag in allen Kärntner Tageszeitungen Inserate mit dem Slogan "Kärnten wird einsprachig" schalten lassen. Dies sei "nicht ernst zu nehmen" und eine "politische Dummheit", meinte etwa der Verfassungsjurist Heinz Mayer gegenüber der APA.
Es handle sich um einen "politischen Slogan mit eindeutiger Tendenz" - nämlich gegen zweisprachige Ortstafeln, und damit gegen den Verfassungstext, so Mayer. Offenbar habe Haider mit seiner jüngsten Aktion - die zweisprachigen Tafeln durch einsprachige zu ersetzen und kleine slowenischsprachige Zusatztafeln anzubringen - "zu wenig mediale Aufmerksamkeit bekommen".
Ähnlich argumentiert Mayers Kollege Theo Öhlinger: Auch er sieht die Inserate in "eklatantem Widerspruch zum österreichischen Staatsvertrag", das Ganze sei "nicht ernst zu nehmen". So klar wie jetzt habe sich Haider "noch nie außerhalb des Verfassungsbogens" gestellt, so Öhlinger. Wie die ÖVP noch in Erwägung ziehen könne, mit einer derartigen Partei eine Koalition anzustreben, sei ihm nicht klar.
Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht in den Inseraten eine Fortsetzung "jener Strategie, bestimmten Volksgruppen Rechte vorzuenthalten, die ihnen durch die Verfassung garantiert sind." Er wolle zwar niemandem eine Verletzung des Verbotsgesetzes unterstellen, so Funk. Allerdings frage er sich, ob die Entwicklungen bei der Wahlpropaganda nicht in diese Richtung gehe. Funk verweist dabei auf jene "Liste gegen Ausländer", der 1983 unter Hinweis auf das Verbotsgesetz die Wahlwerbung verboten wurde. (apa/red)
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