Sterbehilfe an Pensionistin: Verdächtiger Salzburger Arzt bleibt weiter in U-Haft
- Wihans Rechtsanwalt kündigt Beschwerde an
- PLUS: Aktive Sterbehilfe in Österreich strikt verboten
·Aktive Sterbehilfe:
In Österreich verboten
Freiheitsstrafe von bis
zu fünf Jahren möglich
Der pensionierte Salzburger Arzt Helmut Wihan, der am 13. Juni 2006 einer Frau aus Obertrun aktive Sterbehilfe geleistet hat, bleibt in Untersuchungshaft. U-Richterin Andrea Reinhart verlängerte die Haft bis 15. Oktober. Die Staatsanwaltschaft setzt ihre Ermittlungen wegen des Verdachtes des Mordes und Tötung auf Verlangen fort.
Wihans Rechtsanwalt Utho Hosp, der einen Enthaftungsantrag gestellt hatte, will die Entscheidung der U-Richterin bekämpfen und kündigte eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz an, teilte der Mediensprecher und Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg, Hans Rathgeb, auf Anfrage mit. Nach Angaben von U-Richterin Andrea Reinhart entspreche die derzeitige Beweislage für eine Fortsetzung der U-Haft. Laut Strafprozessordnung könne die Haft nur um längstens einen Monat verlängert werden.
Der Lungenfacharzt wurde am Donnerstag, 7. September, in seinem Heimatort St. Jakob am Thurn (Tennengau) verhaftet. Der 62-Jährige hat gestanden, am 13. Juni 2006 seiner schwer depressiven Freundin auf deren Bitte eine tödliche Injektion Morphium verabreicht zu haben. Außerdem habe er 27.000 Euro an sich genommen.
Zwei Injektionen soll sich die Frau vorher selbst gespritzt haben, gab der Mediziner an. Bei der Obduktion des Leichnams hatte die Gerichtsmedizin Einstiche von Injektionsnadeln festgestellt. Der Arzt war von den Behörden via Handy-Datenauswertung ausgeforscht worden. Die 27.000 Euro hatte er den Beamten überreicht.
Wihan, der am 1. Juli in Pension gegangen war, hatte bei seiner Einvernahme betont, die Tötung der 70-Jährigen in ihrem Haus in Obertrum sei auf deren ausdrücklichen Wunsch geschehen. Er habe zuvor vergeblich versucht, ihr bei der Bewältigung ihrer Krankheit zu helfen.
Die Justiz prüft nun, ob die Flachgauerin tatsächlich sterben wollte. Kernfrage sei, ob die Frau, die an Depressionen litt, einen Sterbewillen bilden und diesen auch ernstlich und eindringlich kundtun konnte, erläuterte kürzlich die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger. Liege dieser Wille nicht vor, so bestehe der Verdacht auf Mord. Die Vorerhebungen sollen in rund drei Monaten abgeschlossen sein.
(apa/red)
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