Knalleffekt im Grazer Hackenmord-Prozess:
Richter heben Geschworenen-Entscheid auf

Laienrichter: 42-jährige Täterin ist zurechnungsfähig Fall geht nun weiter an den Obersten Gerichtshof

Bereits im ersten Verfahren war die 42-Jährige von den Geschworenen entgegen dem Gutachten des Psychiaters für zurechnungsfähig erklärt und zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Nun entschieden die Laienrichter wieder gleich, doch die Berufsrichter setzten das Urteil aus, weil man, so Richter Wolfgang Wladkowski, der Meinung sei, "dass sich die Geschworenen geirrt haben". Nun muss der Oberste Gerichtshof über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Tat selbst schilderte die Beschuldigte ähnlich wie im ersten Prozess: "Ich wollte sie erlösen" - mit diesen Worten erklärte die Grazerin, warum sie ganz planmäßig eine Hacke genommen und ihre beiden schlafenden Söhne mit jeweils acht bis neun Schlägen getötet hatte. "Ich habe das Beil geholt, bin ins Zimmer, bin dann vor dem Bett gestanden und habe überlegt, ob ich es machen soll", schilderte die Beschuldigte mit leiser Stimme, aber emotionslos, den Ablauf der grausamen Tat. Lange gezögert habe sie allerdings nicht, sie wollte ja "die Kinder erlösen".

Anschließend reinigte sie die Tatwaffe, zog sich um und fuhr nach Wien, wo sie am Abend verhaftet wurde. Der Richter wollte wissen, wann ihr die Idee zu dem Doppelmord gekommen war. "Am Abend vor der Tat." "Warum?" "Weil es mir so schlecht gegangen ist", so die Befragte, der der Gutachter eine "psychotische Depression" bescheinigte. "Deshalb kann man ja nicht jemand anderen umbringen", gab der Richter zu bedenken. "Ich wollte nicht, dass es ihnen auch einmal so schlecht geht wie mir", lautete die Begründung.

Staatsanwalt Johannes Winklhofer bezeichnete die Angeklagte als "schwer krank, immens gefährlich, aber zurechnungsfähig". Der Ankläger gab zu bedenken, dass die Beschuldigte "punktgenau gewusst hat, was sie will, und es mit erschütternder Konsequenz ausgeführt hat". Außerdem wehrte sich der Ankläger gegen die "Sentimentalisierung" des Falls durch den Verteidiger: "Sie hat sich nicht das Liebste aus dem Herzen gerissen, sondern ihren Söhnen den Schädel eingeschlagen", formulierte es Winklhofer.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann hatte in seinem Gutachten erklärt, der Erlösungsgedanke hatte bei der 46-Jährigen "wahnhaften Charakter" angenommen. Er stufte sie als sehr gefährlich ein: "Sie könnte auf die Idee kommen, noch andere Personen zu erlösen", meinte der Sachverständige.

Die Geschworenen entschieden trotzdem, dass die Frau zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Möglicherweise muss der Prozess nun ein drittes Mal durchgeführt werden. (apa)