Gesetzeswidrigkeiten bei Online-Händlern:
AK-Test ortet nachteilige Vertragsklauseln
- Über ein Drittel der Bestimmungen gesetzeswidrig
- Gewährleistungsrechte & Haftungsfragen mangelhaft
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Bedrohung mit Mausklick nimmt weltweit ständig zu
Beim Handeln per Mausklick finden sich immer öfter gesetzwidrige Vertragsklauseln. Ein Test der Arbeiterkammer Wien (AK Wien) bei 18 Online-Händlern kommt zum Ergebnis, dass alle überprüften Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zum Nachteil der Konsumenten formuliert sind und gegen das Konsumentenschutzgesetz oder gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch verstoßen.
Die Konsumentenschützer überprüften vor allem Online-Elektrohändler und Online-Fotoentwickler und fanden im Schnitt pro Vertrag zehn gesetzwidrige Klauseln.
Über ein Drittel der Klauseln gesetzeswidrig
"Jedes untersuchte Unternehmen hat sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so zurechtgeschnitzt, dass die Konsumenten im Nachteil sind", so AK-Verbraucherschützer Harald Glatz am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Insgesamt überprüfte die AK Wien 544 Vertragsklauseln, von denen 186 gegen das Gesetz verstoßen und die Rechte der Konsumenten grob verletzen. Im schlechtesten Fall fanden die AK-Verbraucherschützer 38 Verstöße in nur einem Vertrag.
Schmalspurige Haftung
Vor allem würden die Unternehmen versuchen, die Gewährleistungsrechte der Konsumenten zu schmälern oder sich vor Haftungsfragen zu drücken, so die AK Wien. Dennoch positiv zu erwähnen ist die Einhaltung der besonderen gesetzlichen Bestimmungen für Geschäfte im Fernabsatz. Nur in einem Fall wurde die Informationspflicht des Unternehmens, wonach Bestellungen ohne weitere Rückbestätigungen ausgeführt werden, missachtet. (apa/red)
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