Samstag, 2. September 2006

Wahlbehörde-Entscheidungen zu FPÖ/BZÖ: Für Nationalrats-Präsident Khol "vertretbar"

  • Stimmzettel-Reihung als "schwierigste" Entscheidung

Nationalratspräsident Khol hält alle drei Entscheidungen der Wahlbehörden in Sachen FPÖ und BZÖ - über die Bundeswahlbehörde, die Bezeichnung und den Platz am Stimmzettel - "auf Grund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes für vertretbar".

Die Namensentscheidung der Landeswahlbehörden und die Einstweilige Verfügung, die dem BZÖ das "Freiheitlich" untersagt, könnten sehr wohl nebeneinander bestehen - "weil die Justiz von der Verwaltung getrennt ist", sagte Khol gegenüber der APA. Hier liege ein "klassischer Fall von Bindungskonflikt" vor, erklärte der Verfassungsjurist.

Die Wahlbehörden hätten etwas anderes zu entscheiden gehabt - nämlich ob die Bezeichnungen "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" und "Freiheitliche Partei Österreichs" am Stimmzettel verwechselbar seien. Um das "politische copy-right für den Begriff freiheitlich" sei es hier nicht gegangen.

Die drei Entscheidungen der Wahlbehörden in Sachen FPÖ und BZÖ seien alle "rechtliches Neuland". Am einfachsten war aus der Sicht Khols noch die Frage der Besetzung der Bundeswahlbehörde durch das BZÖ. Denn die Nationalratswahlordnung enthalte ausdrücklich das Nominierungsrecht des Klubobmannes. Auch die Bezeichnung am Stimmzettel hält Khol für keine allzu schwierige Entscheidung - diese sei "durch die VfGH-Judikatur ziemlich klar gestellt".

"Das Schwierigste" war aus Khols Sicht die Frage, wer am Stimmzettel an dritter Stelle steht. Deshalb habe man "ganz bewusst" als Erstes über den Vorschlag der beiden Richter abgestimmt - also den angenommenen Antrag, die FPÖ am dritten Platz zu reihen. Khol wies die Ansicht zurück, dass es bei diesen Fragen auch um "politische Fraktionierungen" gegangen seien. (apa)

2.9.2006 10:10