Strache erwirkt Einstweilige Verfügung:
BZÖ darf sich nicht "Freiheitlich" nennen!
- Muss von Plakaten und Broschüren verschwinden
- Acht Tage "Schonfrist". Scheuch: "Müssen gar nichts"
·Stimmzettel: BZÖ darf
"freiheitlich" bleiben
Bisher keine gegenteilige Entscheidung gefallen
·FPÖ bekommt dritten Platz am Stimmzettel!
Eindeutige Entscheidung: Abstimmung endet 9:2
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Die FPÖ hat im Namensstreit mit dem BZÖ einen Etappensieg davon getragen: Ein Zivilgericht hat per Einstweiliger Verfügung entschieden, dass sich das BZÖ auf Plakaten, Prospekten und im Internet vorläufig nicht mehr "Die Freiheitlichen" nennen darf. Während die FPÖ von einem Sieg der Gerechtigkeit sprach, kündigten die Orangen umgehend Berufung an und denken nicht daran, ihre Werbelinie zu ändern. Am Stimmzettel wird das BZÖ außerdem unverändert als "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" aufscheinen.
Hintergrund der Entscheidung des Zivilgerichts ist eine Klage der FPÖ gegen die, wie sie es nennt, "Namenspiraterie" der orangen Abspaltung. Über die Klage wurde zwar inhaltlich noch nicht entschieden, allerdings setzte es für das BZÖ ein vorläufiges Verbot der Namensführung. Begründung: Der Gebrauch der Bezeichnung "Die Freiheitlichen" durch das BZÖ sei ein "rechtswidriger Eingriff in das geschützte Namensrecht der FPÖ". Nach Ansicht des Gerichts wollte das BZÖ "aus Angst vor einer weiteren Wahlniederlage am Ruf der nach den derzeitigen Umfragen stimmenstärkeren FPÖ partizipieren".
Acht Tage "Schonfrist"
Die Einstweilige Verfügung ist allerdings noch nicht wirksam - dem BZÖ wurde eine "Schonfrist" von acht Tagen gewährt. Innerhalb dieser Frist müssten die Orangen Einspruch einlegen und für die Dauer des Berufungsverfahrens eine aufschiebende Wirkung beantragen. Erst wenn diese abgelehnt wird, müssen die "Freiheitlichen" Wahlplakate des BZÖ überklebt werden. Sollte das BZÖ dies unterlassen, könnte die FPÖ Geldstrafen und "im Extremfall" auch Beugehaft beantragen, wie Gerichtssprecher Michael Schwanda sagte.
Scheuch: "Wir müssen gar nichts tun"
BZÖ-Sprecher Uwe Scheuch kündigte jedenfalls umgehend Berufung an. "Wir müssen gar keine Plakate überkleben, wir müssen gar nichts tun", sagte Scheuch. BZÖ-Anwalt Bernhard Eigner bezeichnete die Einstweilige Verfügung als rechtlich "völlig verfehlt". Der Begriff "freiheitlich" bezeichne keine geschützte Marke, sondern eine politische Strömung und könne von niemandem exklusiv beansprucht werden, argumentierte er und warf dem Gericht vor, in den laufenden Wahlkampf einzugreifen. Das Kärntner BZÖ sieht sich von der Entscheidung überhaupt nicht betroffen und pocht auf seine Eigenständigkeit.
FPÖ sieht Wahlchancen verbessert
Jubelstimmung herrschte nach der Gerichts-Entscheidung dagegen in der FPÖ-Zentrale. Generalsekretär Harald Vilimsky sprach gegenüber der APA von einem "weiteren Sieg des Rechtsstaates gegen das Schüssel-Regime". Er sieht dadurch auch die Wahlchancen seiner Partei verbessert und geht von einem Ergebnis "deutlich zehn Prozent plus" aus - das BZÖ wünscht er sich dagegen in den "politischen Mistkübel".
Name am Stimmzettel unverändert
Auswirkungen auf die Benennung der Parteien am Stimmzettel wird die Entscheidung des Zivilgerichtes - unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens - offenbar nicht haben. Wie der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, sagte, sind zivilgerichtliche Entscheidungen "in keiner Weise maßgebend für Wahlbehörden". Damit werden die Orangen am Wahlzettel weiterhin unter "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" zu finden sein.
Abzuwarten bleibt auch, wie der eigentliche Prozess zwischen FPÖ und BZÖ über den Namensstreit ausgehen wird. Die Einstweilige Verfügung stellt ja nur eine vorläufige Entscheidung dar. Rückschlüsse auf den Ausgang des Prozesses seien unzulässig, wird im Gericht betont. Der Prozess werde allerdings erst nach Abschluss der Berufungsverfahren über die Einstweilige Verfügung beginnen, so Gerichtssprecher Schwanda.
(apa)
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