Lob für Wahlbehörde, Kritik an Regierung: FPÖ für Experten zurecht auf Listenplatz 3
- Aber: BZÖ-Platz in Wahl-Behörde "problematisch"
·FPÖ bekommt dritten Platz am Stimmzettel!
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Die Verfassungsrechtler Heinz Mayer und Theo Öhlinger haben die Entscheidung der Bundeswahlbehörde, der FPÖ den dritten Platz auf dem Stimmzettel für die Nationalratswahl zuzuerkennen, als "richtig" bezeichnet. Dagegen sei die Entscheidung der Regierung vor einer Woche, dem BZÖ anstatt der FPÖ den Sitz in der Bundeswahlbehörde zuzuerkennen, von Mayer als "falsch" kritisiert. Öhlinger meinte dazu , die Bundeswahlbehörde habe "absolut korrekt" gehandelt, "problematisch" sei jedoch die Entscheidung der Bundesregierung gewesen.
"Man kann mit guten Gründen sagen, dass die Bundeswahlbehörde und die Landeswahlbehörden nicht gesetzmäßig zusammengesetzt sind". Auch Mayer meinte, "man kann sagen, dass die Wahl von rechtswidrig zusammengesetzten Wahlbehörden durchgeführt" werde. Allerdings sei die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde "irreversibel". Nach der Entscheidung der Regierung sei eine neuerliche Änderung nicht vorgesehen, erst bei der Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde vor den nächsten Wahlen. Öhlinger merkte an, die einzige theoretische Möglichkeit einer Neubesetzung der Bundeswahlbehörde könnte sich ergeben, "wenn jemand freiwillig zurücktritt. Dann müsste neu nominiert werden".
Bei Fehlern der Wahlbehörde könnte Wahl aufgehoben werden
Dass eine nach Meinung der beiden Verfassungsrechtler rechtswidrig zusammengesetzte Wahlbehörde den Urnengang am 1. Oktober leitet, könnte bei einer Wahlanfechtung auch zur Aufhebung der Wahl führen, allerdings nur, "wenn aus dieser möglichen Rechtswidrigkeit ein verfälschtes Ergebnis resultiert. Und das ist natürlich extrem unwahrscheinlich, dass man diese Möglichkeit dann auch belegen kann", sagte Mayer. Öhlinger merkte an, eine rechtswidrig zusammengesetzte Wahlbehörde habe dann keinerlei Auswirkungen, wenn diese Behörde immer korrekt entschieden habe.
Was den Namensstreit zwischen FPÖ und BZÖ um die Verwendung des Namens Freiheitlich betrifft, glaubt Mayer, dass die Verwechselbarkeit dann "geringer" sei, wenn das BZÖ mit dem Zusatz "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" antritt. Ohne den Namen Westenthaler wäre dies aber problematisch. Öhlinger meinte ebenfalls, dass durch den Zusatz Westenthaler die "Unterscheidung klar ist". Ein Problem könnte es allerdings gegeben, wenn das von der FPÖ angerufene Zivilgericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Bezeichnung "Freiheitlich" für das BZÖ erlässt: "Das darf dann in der Wahlwerbung vom BZÖ nicht mehr verwendet werden".
(apa/red)
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