"profil": Bis zu 300 Wiener Rotlichtlokale sind von Polizei-Razzien ausgenommen
- Wiener Kriminalpolizei führte sogenannte 'Sperrlisten'
- Bestimmte Rotlichtlokale damit vor Zugriff geschützt
·3 Monate bedingt für Ex-Polizeichef Geiger
Wegen Verletzung von Amtsgeheimnis verurteilt
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, existieren jene ominösen "Sperrlisten", die beim Prozess gegen Ernst Geiger, den früheren Chef der Wiener Kriminalpolizei, erwähnt wurden, tatsächlich. "profil" veröffentlicht eine im Vorjahr geführte schriftliche Auseinandersetzung zwischen der Fremdenpolizei und der Wiener Kriminaldirektion 1. Dabei beschwert sich die Fremdenpolizei bei Polizeipräsident Peter Stiedl darüber, dass die Kriminaldirektion 1 in deren "internen Ordner" eine Liste von bis zu 300 Lokalen mit dem Vermerk "kein Einschreiten" führe. Die Fremdenpolizei habe sich nach einer gerechtfertigten Amtshandlungen in einem der Lokale unverständlicherweise "den Unmut der Kriminaldirektion 1" zugezogen.
Peter Steidl bestätigte die Rechtswidrigkeit dieser Listen, räumte aber ein, diese bereits im Vorjahr "abgestellt" zu haben. Ernst Geiger erklärte hingegen, auf seine diesbezügliche Intervention beim Präsidenten aus dem Vorjahr "bis heute keine Antwort" erhalten zu haben.
Ursprünglich sollen diese Listen dazu gedacht sein, störende Zugriffe verschiedener Polizeiabteilungen auf dasselbe Objekt zu verhindern. Doch Listen mit hunderten Lokalen seien nicht zu rechtfertigen, so die einhellige Meinung in Juristenkreisen.
Dem Vernehmen nach sollen gegen viele der "zugriffsgeschützten" Lokale gar keine Ermittlungen laufen. Im Gegenteil: Dort sollen sich manche Ordnungshüter selbst gern einfinden.
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