"Pariser Vertrag" jährt sich zum 60. Mal: Abkommen zwischen Österreich und Italien
- Abkommen zwischen Österreich & Italien sollte Schutz der österreichischen Minderheit garantieren
- PLUS: Das ist der "Pariser Vertrag" im Wortlaut
Heute vor 60 Jahren - am 5. September 1946 - ist der "Pariser Vertrag" von den damaligen Außenministern Österreichs und Italiens, Karl Gruber und Alcide De Gasperi, auf Druck der Westmächte unterschrieben worden. Das Abkommen zwischen Österreich und Italien sollte den Schutz der österreichischen Minderheit südlich des Brenners garantieren.
Bei der Friedenskonferenz in Paris wird am 1. Mai 1946 die österreichische Forderung nach Abhaltung einer Volksabstimmung in Südtirol endgültig abgewiesen. Auf Drängen der Westmächte kommt es allerdings am 5. September 1946 zum Abschluss eines Schutzvertrages, der von den Außenministern Karl Gruber und Alcide De Gasperi unterzeichnet und später als das "Gruber/De Gasperi-Abkommen" oder "Pariser Vertrag" bezeichnet werden wird.
Im Abkommen werden den Südtirolern unter anderem Maßnahmen zur Erhaltung ihres Volkscharakters, die Gleichstellung der deutschen Sprache und die Gewährung einer Autonomie zugestanden. Auf die ladinische Volksgruppe, die heute auf die drei Provinzen Bozen, Trient und Belluno aufgeteilt ist, wurde übrigens vergessen. Das zweiseitige Abkommen wird als integrierender Bestandteil in den Friedensvertrag der Alliierten mit Italien aufgenommen. Die Südtirol-Frage wird dadurch zum ersten Mal internationalisiert.
Das erste Autonomiestatut erhalten die Südtiroler im Jahr 1948. Allerdings wird Südtirol auf Drängen De Gasperis mit dem Trentino in eine Region zusammengefasst. Die italienische Bevölkerung hat darin die Mehrheit. Nach der Erlangung der vollen Souveränität interveniert Österreich 1956 zum ersten Mal in Rom. Verhandlungen werden von italienischer Seite aber mit dem Hinweis abgewiesen, dass das Pariser Abkommen durchgeführt sei und Österreich das Recht verloren habe, sich in diese Frage offiziell einzuschalten.
1960 bringt der damalige österreichische Außenminister Bruno Kreisky das Südtirol-Problem vor die UNO. In einer Resolution wird festgehalten, dass die Autonomie zum Schutz des Volkscharakters und zur Wahrung der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Südtiroler zu behandeln ist und Österreich zweifelsohne ein Mitspracherecht habe. Trotz der UNO-Stellungnahme weigert Italien sich aber weiterhin, den Südtirolern eine Autonomie zuzugestehen.
Vor dem Hintergrund massiver Bombenanschläge gegen italienische Einrichtungen in Südtirol, bei denen niemand verletzt wird, setzt der italienische Ministerrat die so genannte "Neunzehnerkommission" ein, die aus sieben Südtirolern, einem Ladiner und elf Italienern gebildet wird. Sie sollte der Regierung Lösungsvorschläge unterbreiten.
1972 tritt dann das zweite Autonomiestatut in Kraft. Es sollte weitere 20 Jahre dauern, bis der Großteil der vereinbarten Maßnahmen von Rom durchgeführt wird. Formell wird der Streit zwischen Österreich und Italien im Jahr 1992 durch die so genannte "Streitbeilegungserklärung" beendet.
(apa/red)
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