DNA-Tests machen es heutzutage möglich: Personenidentifizierungen ein "Kinderspiel"
- Geringste Mengen an Erbinformationen reichen aus
DNA-Test macht's möglich. Der "genetische Fingerabdruck" hat die forensische Medizin revolutioniert: Bis dahin konnten Personen nur auf Grund äußerlicher Körpermerkmale oder Zahnarzt-Befunde identifiziert werden. Seit Mitte der achtziger Jahre gibt die moderne Molekularbiologie den Ton an.
Die Revolution in der Gen-Analyse begann 1953 mit der Entdeckung der räumlichen Anordnung der Bausteine in der Desoxyribonukleinsäure - der DNS, die allgemein nach dem englischen Begriff Deoxyribonucleic acid mit DNA abgekürzt wird. Beim genetischen Fingerabdruck werden bestimmte Teile dieses Trägers der menschlichen Erbsubstanz untersucht. Bei der Aufbereitung ergibt sich eine Art Strich-Code.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Code bei zwei Menschen identisch ist, liegt bei etwa eins zu 500 Millionen. So kann durch die Untersuchung dieser DNA-Teile die Identität eines Menschen nahezu sicher festgestellt werden.
Für eine DNA-Analyse reichen Chemikern schon geringste Spuren - etwa Haare, Hautteile oder Speichel. Wie beim Fingerabdruck wird der Strich-Code der Tatortspur mit dem des Verdächtigen abgeglichen.
Wichtig sind jene Abschnitte der DNA, die für das Individuum typisch sind. Diese Bereiche bestehen auch aus so genannten Mini-Satelliten. Sie setzen sich aus kurzen wiederholten Basenpaar-Sequenzen zusammen. Die Länge beträgt zehn bis etwas 100 solcher Basenpaare. Diese Abfolgen wiederholen sich zehn- bis etwa 100 Mal. Die Wissenschafter sprechen daher von "Tandem Repeats".
Bei der Untersuchung werden diese "Tandem Repeats" analysiert. Die mit dem so genannten Southern-Blot erfolgende Untersuchung ergibt einen exakten Befund, was die Aufeinanderfolge der Basenpaare (Guanin, Cytosin, Adenin und Thymin) betrifft. Das ist dann der "genetische Fingerabdruck". Für die Identifizierung einer Person muss aber entweder ein Vergleich mit eigenem Material - zum Beispiel aus noch vor einem Unglücksfall vorhandenen Gewebe- oder Blutproben bzw. Zellen oder mit Blutsverwandten erfolgen. Die DNA-Muster werden nämlich nach den Mendelschen Regeln vererbt. Das Muster eines Kindes setzt sich aus dem mütterlichen und dem väterlichen Muster zusammen, so dass zumindest einige Banden mit denen des leiblichen Vaters übereinstimmen müssen. (apa/red)
