Nach Entscheidung zur Wahlbehörde: FPÖ will Gutachter klagen & Wahlordnung ändern
- Richtergremium statt Regierung soll Sitze vergeben
- Begriff "Freiheitlich": Unterlassungsklage eingereicht
·Wie FPÖ & BZÖ ihre Mitglieder versorgten
Grüner Chorherr listet
"Postenschacher" auf
·FPÖ schließt Gang zum VfGH nicht aus!
Wahlwiederholung: Sind einzelne Minister haftbar?
·Sagen Sie uns Ihre Meinung zur Regierung
Mitreden: Was halten Sie von Gusenbauer & Co?
Die FPÖ hat im Zusammenhang mit der Besetzung der Bundeswahlbehörde durch das BZÖ die juristische Vorgangsweise geklärt: So wolle man die Haftung der beiden vom Innenministerium konsultierten Gutachter Johannes Hengstschläger und Bernhard Raschauer klären, kündigte Parteianwalt Peter Fichtenbauer am Donnerstag bei einer Pressekonferenz an. Weiters verlangt die FPÖ eine Änderung der Nationalratswahlordnung: Künftig sollten unabhängige Richter anstelle des Innenministeriums über die Besetzung entscheiden.
"Aus jedem Unglück soll man etwas lernen", begann Fichtenbauer seinen Vortrag. Im Fall der FPÖ ist es der Ministerratsbeschluss, der dem BZÖ in Sachen Bundeswahlbehörde die politische Nachfolge der wahlwerbenden FPÖ 2002 zugesprochen hat. Nun will man die politische Unabhängigkeit bei der Besetzung der Bundeswahlbehörde sichern, die Kompetenz der Bundesregierung zur Beschickung solle "entfernt werden". Die FPÖ hofft auf eine parlamentarische Mehrheit.
Unabhängiges Gremium aus drei Berufsrichtern
Wie der Jurist sich das genau vorstellt: Er will ein unabhängiges Gremium aus drei Berufsrichtern und drei Ersatzrichtern schaffen, das anstelle der Innenministerin entscheidet - und zwar "weisungsfrei". Vorschläge zur Besetzung könnte nach Meinung der FPÖ der Verfassungsgerichtshof (VfGH) machen, für die Ernennung sieht man im Vorschlag den Bundespräsidenten vor. Aber auch dieses Gremium dürfte nicht weiter unter der Obhut des Innenministeriums agieren, dafür soll eine Vorkehrung in der Nationalratswahlordnung untergebracht werden. Eine "komplette Trennung der politischen Durchstichsmöglichkeit", nennt Fichtenbauer das.
Aber auch kurzfristige juristische Schritte plant die FPÖ, wie etwa die Klage auf Feststellung der Haftung gegen die beiden Gutachter. Das Ergebnis liegt laut Fichtenbauer in der Verantwortung dieser Experten, die auch für eventuelle "Folgeschäden" etwa durch eine Wahlwiederholung haften könnten. "Das liegt ja nicht alleine in der Kompetenz der FPÖ", meinte Fichtenbauer dazu, auch andere Parteien könnten das Wahlergebnis anfechten.
Unterlassungsklage eingereicht
Klarheit brachte der FPÖ-Anwalt auch über die bereits eingebrachte Unterlassungsklage bezüglich der Verwendung der Bezeichnung "Freiheitlich" durch den orangen Gegner. Dem BZÖ liege bereits eine gerichtliche Aufforderung zur Stellungnahme vor. Fichtenbauer hofft auf eine einstweilige Verfügung, die seiner Meinung nach um den 5. September herum erlassen werden könnte.
Unterstützung in sämtlichen Anliegen, so FPÖ-Vizechef Norbert Hofer, gebe es in großem Ausmaß. Man habe in den vergangenen Tagen eine "Welle der Solidarität" erfahren, "das scheint die Menschen zu bewegen", meinte er. Zur eigenen moralischen Unterstützung haben Hofer und Fichtenbauer bei der Pressekonferenz statt Namen einen anderen Aufdruck auf den Schildchen gewählt: "SOS Demokratie."
(apa/red)
Syrien14:01
Annan trifft AssadUNO-Sondergesandter spricht mit dem Präsidenten. Auch Treffen mit Opposition.
Wahl in Ägypten13:31
Heftige ProtesteDemonstranten am Tahir-Platz. Feuerangriff auf Wahlkampfzentrale von Shafik.
Platter trifft David Alaba15:21
Platter blamiert sichLandeshauptmann mit Aha-Erlebnis bei David Alaba: "Sie können ruhig Deutsch mit mir reden"
