Mehr Bürgernähe: SPÖ fordert mehr Rechte für Bürger und Opposition im Nationalrat
- Drittel der Mandatare für Untersuchungsausschuss
Die SPÖ-Vorstellungen für eine Änderung der parlamentarischen Geschäftsordnung hin zu mehr Bürgernähe und Transparenz hat die Zweite Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bei einer Pressekonferenz dargestellt. Die Vorschläge sehen zum einen mehr Bürgernähe und zum anderen eine Stärkung der Rechte der Opposition vor, und würden von einer Partei vorgetragen, die "nicht daran denkt, in Opposition zu bleiben", wie Prammer betonte.
Ganz am Beginn der Liste zur Stärkung der Bürgerrechte steht die Forderung, dass nach Ende der Legislaturperiode an den Nationalrat übermittelte Volksbegehren, Petitionen oder Bürgerinitiativen, aber auch Berichte von Rechnungshof und Volksanwaltschaft nicht - wie derzeit - verfallen, sondern "nahtlos fortgesetzt" werden. Ein "wichtiges Signal" wäre für Prammer auch eine elektronische Übermittlung und Unterstützung von Bürgerinitiativen, was derzeit gesetzlich nicht möglich ist.
Außerdem wünscht sich die SPÖ zusätzlich zu den Volksanwaltschafts-Jahresberichten Einzelberichte zu "besonders wichtigen" Themen, wie zum Beispiel zur derzeit heiß diskutierten Pflegeproblematik. Um das politische Engagement Jugendlicher zu fördern, sollten diese bereits mit dem vollendetem 16. Lebensjahr Bürgerinitiativen unterstützen können, was derzeit erst ab dem vollendeten 19. Lebensjahr möglich ist. Für "sehr wichtig" hält Prammer aber auch eine grundsätzliche Öffnung von Ausschusssitzungen, um damit die Arbeit der Abgeordneten "für Medienvertreter und Zuseher transparenter zu gestalten".
Das "praktisch endlose Vertagten" von Verhandlungen zu Themen, die der Regierung unangenehmen sind, solle laut SPÖ-Papier künftig dadurch verhindert werden, dass Antragsteller das Recht erhalten sollen, eine Abstimmung dazu einzufordern. Auch solle auf Verlangen von fünf Abgeordneten (einmal pro Fraktion und Jahr) die Möglichkeit bestehen, dass ein bestimmter Bericht im Plenum verhandelt wird, und die im Ausschuss beschlossenen Berichte nicht ausnahmslos mit Regierungsmehrheit "enderledigt" werden.
Aber auch die bekannte Forderung der SPÖ, dass schon ein Drittel der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss einberufen kann, und nicht wie derzeit ein Mehrheitsbeschluss notwendig ist, findet sich im SPÖ-Papier wieder. Dies sei bereits vor der Nationalratswahl 1999 mit der ÖVP paktiert gewesen, diese habe nach der Wahl aber sofort wieder darauf vergessen, so Prammer.
Auch die Fragestunde bleibt vom SPÖ-Reformeifer nicht verschont. Diese für Abgeordnete "äußerst eingeschränkte Möglichkeit" müsse attraktiver gestaltet werden, indem zum Beispiel jede Plenarsitzung mit einer Fragestunde beginnt. Ebenso bedürfe die Anfragebeantwortung einer Verbesserung, so ist die schriftliche Anfragebeantwortung innerhalb von zwei Monaten für Prammer bei aktuellen Fragen "absurd", diese Frist müsse auf 14 Tage verkürzt werden. "Ganz besonders am Herzen" liegt der Zweiten Nationalratspräsidentin eine gerechtere Verteilung der Redezeit. Die für Regierungsmitglieder und Staatssekretäre nicht geltende Maximalredezeit von 20 Minuten gehe derzeit "immer zu Lasten der Opposition", das müsse geändert werden.
(apa)
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