Donnerstag, 31. August 2006

Misshandlung von Schubhäftling Bakary J.: Bedingte Strafen für schuldige vier Beamte

  • Abschiebende Polizisten erhalten 8 und 6 Monate
  • Strafe zu mild? Prokop will Strafenkatalog überdenken
    Reaktionen: "Urteil macht Folter zum Kavaliersdelikt"

Bedingte Haftstrafen setzte es für vier WEGA-Beamte am Landesgericht Wien, die im April dieses Jahres den Schubhäftling Bakary J. in einer Lagerhalle in der Leopoldstadt verprügelt und schwer verletzt hatten. Die drei Erstangeklagten erhielten jeweils acht Monate bedingt - sie waren für die eigentlichen Misshandlungen verantwortlich. Der vierte, der seinen Kollegen die Lagerhalle aufgesperrt und einen Zeugen vertrieben hatte, bekam von Einzelrichter Thomas Schrammel sechs Monate bedingt. Alle Sprüche sind bereits rechtskräftig.

"Das ist einfach nicht entschuldbar. Man muss als Bürger darauf vertrauen können, dass man nicht verprügelt wird, wenn man die Polizei bemüht", sagte Einzelrichter Thomas Schrammel in seiner Begründung. Er räumte bei den Milderungsgründen unter anderem ein, dass die Angeklagten bisher unbescholten gewesen seien. Außerdem habe es schon ein gewisses Provokationspotenzial seitens des 33-jährigen Opfers gegeben - "das ist aber bitte keine Entschuldigung". Bakary J. erhielt 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Zuvor war das Opfer einvernommen worden und erzählte dem Richter erschütternde Details der Ereignisse. Er sei niemals von seiner Abschiebung informiert worden. Auf der Fahrt zum Flughafen Wien, bei der ihn drei der Angeklagten begleiteten, sei nichts passiert. Dem Kapitän der Linienmaschine, mit der Bakary J. abgeschoben werden sollte, und Flugbegleitern sagte er, dass er gegen seinen Willen fliege, "meine Familie ist nicht verständigt und das Verfahren läuft noch". Laut Zeugenaussagen soll der Gambier zudem angekündigt haben, dass es Probleme geben werde, wenn er gezwungen werde, mitzufliegen.

Die drei WEGA-Beamten fuhren mit ihm zurück nach Wien. "Ich habe gefragt, wo mein Gepäck war. Einer der Polizisten sagte: 'Du brauchst dein Gepäck nicht mehr, wir haben den Auftrag, dich zu töten'", schilderte Bakary J. Auch englische Insultierungen soll es gegeben haben.

In der Lagerhalle selbst gab es laut dem Opfer weitere Drohungen. Einer der Polizisten habe ihn aus dem Auto weggezerrt, dann hätten drei Handschuhe oder Fäustlinge angezogen. Der vierte WEGA-Polizist, der seinen Kollegen die Lagerhalle aufgesperrt hatte, habe nur zugesehen. "Drei haben mich getreten und geprügelt." Der Fahrer des Polizeiwagen - dieser Beamte hatte am Mittwoch ausgesagt, dass er nur aufgepasst habe, dass niemand kommt - "war der Schlimmste von allen". Schließlich hätten zwei der Polizisten ihn in die Mitte der Halle geschleift, wo er vom Fahrzeug der Beamten im Rückwärtsgang angefahren worden sei, sagte Bakary J. aus.

J. erlitt schwere posttraumatische Belastungsstörung
Eine schwere posttraumatische Belastungsstörung diagnostizierte die psychiatrische Gutachterin Sigrun Rossmanith bei dem Afrikaner. Nicht ganz klar ist, ob die Misshandlung im April alleiniger Auslöser des Traumas ist oder ob es bereits eine Vorbelastung gegeben hat und die Übergriffe eine Retraumatisierung verursachte. Der Vorwurf, dass die Beamten Bakary J. mit einem Auto angefahren haben, konnte von Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich weder erhärtet noch entkräftet werden.

Prokop will Strafenkatalog "überarbeiten"
Prokop spricht sich angesichts der Kritik an den milden Strafen für eine Überarbeitung des Strafenkataloges aus. "Ich glaube, dass der Katalog überdacht werden muss, dass tatsächlich strafbare Handlungen wirklich bestraft werden und lässige Handlungen nicht in diesem Ausmaß. Ich bin sofort dafür, dass man das überarbeitet, aber in dem konkreten Fall hat das Gericht entschieden", sagte Prokop am Donnerstag in der "Zeit im Bild 2".

Innenministerin lehnt Entschuldigung bei Bakary J. ab
Eine offizielle Entschuldigung bei Bakary J. lehnt die Ministerin allerdings ab: "Man muss schon auch klar sehen, dass dieser Mann wegen eines schweren Drogendelikts bestraft war." Dennoch seien die Handlungen der Beamten abzulehnen und die verurteilten Polizisten würden - unabhängig vom Disziplinarverfahren - "sicherlich nicht" wieder bei Abschiebungen eingesetzt.

Ob Bakary J. nach dem abgeschlossenen Prozess nun abgeschoben werden soll, wird laut Prokop "zu prüfen sein". Schließlich bestehe weiterhin ein Aufenthaltsverbot für den Gambier.

(apa/red)

31.8.2006 22:35