Porno-Fotos von Patientinnen gemacht: Viereinhalb Jahre Haft für steirischen Arzt
- Kommt in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
- Berufung angekündigt - Urteil nicht rechtskräftig
Wegen sexueller Übergriffe auf seine Patientinnen wurde am Mittwoch im Landesgericht Leoben ein 53-jähriger Arzt zu viereinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, rund 20 Frauen zu geschlechtlichen Handlungen genötigt und dabei pornografische Fotos angefertigt zu haben. Das Gericht verfügte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 53-jährige Arzt hatte nicht nur laut Anklage zahlreiche sexuelle Übergriffe an Patientinnen vorgenommen, er hat vieles auch penibel auf Filmen und Fotos dokumentiert. Die Liste der Delikte, die der Staatsanwalt aufzählt, war lang: Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, schwerer sexueller Missbrauch Unmündiger, pornografische Darstellung Minderjähriger, Missbrauch des Autoritätsverhältnisses, Körperverletzung und Nötigung sind nur ein Teil der insgesamt zwölf Anklagepunkte. "In vielen Fällen wendete er gar keine Gewalt an, er nütze einfach sein Autoritätsverhältnis aus", schilderte Staatsanwalt Reinhard Kloibhofer. In "barschem Befehlston", so der Ankläger, wurden die Frauen dann in der Praxis zu dem abartigen Treiben genötigt.
"Er hat sich nur solche herausgesucht, von denen wenig Widerstand zu erwarten war. Das waren einerseits ganz junge - eines der Opfer war erst 13 Jahre alt - Frauen, andererseits ältere Patientinnen um die 70, außerdem psychisch beeinträchtigte", beschrieb der Staatsanwalt. Mindestens eines der Opfer soll geistig schwer behindert sein.
Das Treiben des Arztes soll sich über viele Jahre erstreckt haben, zu einer Anzeige kam es erst im November vorigen Jahres. "Die Frauen haben sich geniert und gedacht, dem Arzt würde man viel eher glauben als ihnen", so Kloibhofer. Der Beschuldigte gab bei seiner Einvernahme an, er fühle sich als Casanova. "er lässt jede Schuldeinsicht vermissen", meinte der Staatsanwalt. Der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller hatte dem Beschuldigten unter anderem "suchtartige Hypersexualität" bescheinigt.
Der Schöffensenat befand den Arzt in so gut wie allen Anklagepunkten für schuldig. "Die Zeugen und Opfer waren glaubwürdiger als der Angeklagte, außerdem war ein umfangreiches Bild- und Videomaterial vorhanden", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Beschuldigte kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(apa)
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