Donnerstag, 7. September 2006

Vorab-Übermittlung von Passagierlisten:
Flughafenlogistik behindert die Umsetzung

  • Es würde zu längeren Check-In-Zeiten kommen
  • Erst in der Luft, weiß man wer wirklich an Bord ist

Kampf gegen Terror bringt Fluglinien auf die Palme: Die Umsetzung der geplanten neuen US-Direktiven, wonach Fluglinien ihre Passagierlisten noch vor Start des Flugs an US-Behörden übermitteln müssen, stellt sich als schwierig heraus. Die Flughafenlogistik und Abläufe wurden nicht berücksichtigt.

Für den Passagier würde eine solche Regel vor allem längere Check-In-Zeiten bedeuten, allerdings kann man vorläufig nicht genau sagen, wie viel länger das Check-In-Prozedere dauern würde. Die österreichische Fluglinie wolle "die Unannehmlichkeiten und den Zeitbedarf der Fluggäste natürlich so gering wie möglich halten", so die AUA-Pressesprecherin Livia Dandrea.

Alle Daten vor der Einreise
US-Heimatschutzminister Michael Chertoff sagte der US-Nachrichtenagentur AP, die Vereinigten Staaten anfliegenden Fluggesellschaften sollen dazu verpflichtet werden, die Passagierlisten im Voraus zu Verfügung zu stellen. Entsprechende Richtlinien könnten Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Der Schritt habe nichts mit dem aufgeflogenen angeblichen Terrorkomplott in Großbritannien zu tun, er sei bereits davor geplant gewesen, so Chertoff.

Erst in der Luft weiß man wer an Bord ist
Derzeit werden die Passagierlisten erst übermittelt, wenn sich die Maschine in der Luft auf dem Weg in die USA befindet. "Erst dann weiß man definitiv, wer auch wirklich im Flugzeug sitzt. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass beispielsweise Leute nicht zum Abflug kommen oder in der Lounge sitzen und auf ihren Flug vergessen, obwohl sie bereits eingecheckt haben", schildert Dandrea die Probleme, die sich aus der Pflicht zur Vorab-Übermittlung ergeben könnten.

Derzeit wird nur ein Teil der Daten übermittelt
Derzeit geben Fluglinien von EU-Staaten wie etwa die AUA den US-Behörden nur einen Teil der theoretisch austauschbaren Datensätze bekannt. Nach dem bisherigen Abkommen ist der Austausch lediglich eines Teils der Daten verpflichtend. Dazu gehören Name des Passagiers, Route, Flug- und Buchungsnummer. Optional sind dagegen die Angabe des buchenden Reisebüros, Kreditkartennummer, E-Mail oder Essenswünsche.
(APA/red)

7.9.2006 14:01