Sonntag, 20. August 2006

Gesundheitsreform: Länder müssen laut Ministerin Rauch-Kallat 300 Mio. einsparen

  • Abteilungen in Spitälern werden zusammen gelegt
  • Länder müssen bis Jahresende Plan erstellen

Die Gesundheitsreform wird unter anderem dazu führen, dass etliche Abteilungen von Spitälern zusammen gelegt oder in andere umgewandelt werden. Dies wird die Konsequenz aus dem bereits beschlossenen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) und den darin enthaltenen Qualitätskriterien sein. Die Länder müssen nach dem mit dem Bund geschlossenen 15a-Vertrag insgesamt 300 Millionen Euro einsparen. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) betont zwar, dass das Ziel auch eine "Dämpfung der Kostensteigerung" sei, in erster Linie gehe es aber darum, den Patienten eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit gleichwertig hoher Qualität zu garantieren.

Ob Abteilungen und wie viele umgewandelt werden und welche Spitäler betroffen sind, steht noch nicht fest. Das festzulegen sei Aufgabe der Landesgesundheitsplattformen. Sie müssen einen Plan erstellen, wie in den 32 geschaffenen Gesundheitsregionen die insgesamt 1.631 Qualitätskriterien umgesetzt werden können, erklärte Rauch-Kallat im APA-Interview. Damit soll der Behandlungsbedarf für das Jahr 2010 gesichert werden. Bis dann müssen die Umstrukturierungen abgeschlossen sein.

Dass Veränderungen in den Spitälern zu erwarten sind, geht schon allein daraus hervor, dass bestimmte Fallzahlen als Qualitätskriterium vorgeschrieben werden. So müssen Stationen eine bestimmte Mindestanzahl an Operationen pro Jahr durchführen. Bei Bandscheiben-Operationen sollen etwa 100 pro Jahr an einem Standort durchgeführt werden, das bedeutet jeden dritten Tage eine Operation. Bei Bypass-Operationen sind es 300 pro Jahr oder jeden Tag ein derartiger herzchirurgischer Eingriff. Im ÖSG heißt es außerdem, dass Zusammenschlüsse von einzelnen Abteilungen und von Krankenanstalten "gefördert werden" sollen, wenn sich Krankenanstalten in räumliche Nähe befinden. Gleichzeitig sollen aber Psychiatrie, Akutgeriatrie, Palliativmedizin sowie Psychosomatik ausgebaut werden.

Rauch-Kallat betont aber auch, dass mit einer "abgestuften Versogung" die Basisversorgung möglichst nahe am Wohnort erfolgen soll. Die Spitzenmedizin bleibt bei den Uni-Kliniken und dazwischen gibt es die Schwerpunkt-Krankenhäuser. Ein wesentliches Kriterium der wohnortnahen Versorgung ist die Erreichbarkeit. So müssen für jeden Patient die verschiedenen Fachbereiche in einer bestimmten Mindestzeit erreichbar sein. Jeder Österreicher muss etwa eine Unfallchirurgie, eine Gynäkologie, eine Innere Medizin und einen Intensivbereich innerhalb von 30 Minuten erreichen können. Am weitesten entfernt können die Strahlentherapie, die Psychosomatik und die neurologische Akut-Nachbehandlung mit einer Erreichbarkeit von 90 Minuten sein.

Ein Ziel des ÖSG ist es, Leistungen aus den Spitälern in den niedergelassenen Bereich zu verlagern. Die Länder werden festlegen, wo und wie die geforderten Leistungen erbracht werden. Rauch-Kallat betonte, dass zukünftig Ärztegemeinschaften die Leistungen von Spitalsabteilungen übernehmen könnten. Für sie ist es durchaus denkbar, dass eine gesamte Ambulanz von einer Ärztegemeinschaft geführt werden könnte. Möglich wäre es auch, dass die Infrastruktur eines Spitals - etwa Röntgengeräte - an niedergelassene Ärzte verpachtet wird.

Probleme bei der Umsetzung dieser Pläne befürchtet die Gesundheitsministerin, "wenn man mediativ vorgeht", nicht. Sie geht davon aus, dass auch die Spitalsärzte dafür sein werden, wenn sie eine Entlastung spüren. Und die Kritik der Ärzte, dass in manchen Bereichen entgegen den Zielen Leistungen von den niedergelassenen Ärzten in die Spitäler verlagert werden, sieht Rauch-Kallat ebenfalls gelassen: "Das wird nicht in einem so großen Ausmaß stattfinden und wenn - wie in Salzburg bereits geschehen - nur mit Zustimmung der Ärztekammer passieren."
(apa)

20.8.2006 09:23