FPÖ oder BZÖ? Ministerrat beschließt am Montag Besetzung der Bundes-Wahlbehörde
- Beide Parteien haben Vertreter für freien Sitz genannt
- Noch keine Entscheidung über Listenplatz und Namen
·Bundeswahlbehörde: Vertreter nominiert
Streit geht weiter: FPÖ & BZÖ geben Vorschlag ab
·Wer bekommt den 3. Platz am Wahlzettel?
FP/BZÖ: Entscheidung zu Wahlbehörde Ende August
·FPÖ & BZÖ nicht in Bundeswahlbehörde?
Laut Funk 'Keine klare Antwort' in Wahlordnung
·FPÖ/BZÖ-Streit um
Bundeswahlbehörde
Ministerium prüft: Beide Parteien stellen Anspruch
·"Die Freiheitlichen- BZÖ" doch möglich?
Verfassungsrechtler Funk widerspricht Kollegen
·Experten: BZÖ & FPÖ leicht zu verwechseln!
3. Platz am Stimmzettel
"eindeutig" für FPÖ
·MITSTIMMEN: Die Online-Sonntagsfrage
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Die Bundesregierung wird am Montag kommender Woche die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde beschließen. Das teilte das Büro des Bundeskanzlers mit. Die Entscheidung, ob die von der FPÖ nominierte Anwärterin oder der vom BZÖ nominierte Kandidat Sitz und Stimme in diesem Gremium erhält, sei noch keine Entscheidung über die Vergabe der Listenplätze oder die Zulassung von Parteinamen, hieß es.
Sowohl FPÖ als auch BZÖ sehen sich als Nachfolgepartei jener FPÖ, die bei der letzten Nationalratswahl im Jahr 2002 angetreten ist. Daher wollen beide in der Wahlbehörde vertreten sein und auf dem Wahlzettel den dritten Listenplatz. Über die Reihung am Wahlzettel wird die Bundeswahlbehörde ebenso zu entscheiden haben, wie über den Namensstreit, nachdem das BZÖ mit der Bezeichnung "Die Freiheitlichen - Liste Peter Westenthaler - BZÖ" antreten will, was von der FPÖ - der "Freiheitlichen Partei Österreichs" - vehement abgelehnt wird.
Die FPÖ hat die Abgeordnete Barbara Rosenkranz nominiert, das BZÖ den Wiener BZÖ-Chef Günther Barnet. Die Bundeswahlbehörde setzt sich aus zwölf Personen zusammen. Leiterin ist die Innenministerin. Die ÖVP entsendet vier, die SPÖ drei, Grüne und FPÖ je einen Beisitzer, außerdem gibt es zwei Richter.
Der Ministerrat am Montag beginnt vor Mittag. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde. Es wird kein Pressefoyer geben, so das Büro des Bundeskanzlers. Auch soll es an diesem Tag keinen Zutritt für Journalisten in das Bundeskanzleramt geben.
(apa/red)
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