Donnerstag, 17. August 2006

Kaprun-Verfahren in den USA: Richterin ordnet Vergleich zwischen den Klägern an

  • Fagan: Sache könnte mit Jahresende geregelt sein
  • Großer Erfolg: "Sache wird dort ernst genommen"

Die in den USA für den "Fall Kaprun" zuständige Richterin Shira Scheindlin in New York hat für die in Amerika anhängigen Verfahren einen Vergleich zwischen den betroffenen Klägern (Opfer und ihre Angehörigen der Brandkatastrophe vom 11. November 2000) sowie den Beklagten angeordnet - und zwar "so schnell wie möglich". Dies teilte Opfer-Anwalt Ed Fagan mit. "Das könnte heißen, dass Ende des Jahres ein Vergleich möglich wäre", meinte der Jurist.

Dies sei ein sehr großer und wichtiger Erfolg. "Wenn die Richterin Vergleichsgespräche anordnet, dann zeigt das, dass - entgegen der Ansicht vieler Kritiker - in den USA eine Zuständigkeit gegeben ist und die Sache dort sehr ernst genommen wird", meinte der Villacher Anwalt Herwig Hasslacher. Die Richterin "sieht ein Verschulden der Parteien, ansonsten würde sie nicht den Vergleich anordnen", ist der Villacher Advokat überzeugt.

Zu den Vergleichsgesprächen sind eingeladen: Die Republik Österreich, das Verkehrsministerium, die Österreichische Elektrizitätswirtschafts AG (Verbund), die Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK), Siemens USA, die Siemens-AG und Siemens-Austria, Bosch Rexroth Corp, Bosch Rexroth AG, Bosch Rexroth GmbH, ExxonMobil Corporation, Omniglow Corp. & American Cyanamid und die Opfer bzw. Angehörigen (Deutsche, Österreicher, Japaner, Tschechen and Slowenen). Vertreten werden die Kläger von Fagan, Ivo Greiter aus Innsbruck, Hasslacher, Jürgen Hinterwirth, Toichiro Kigawa aus Japan, Gerhard Podovsovnik aus Wien und Ulrich Schwab für die Welser Gruppe. (apa/red)

17.8.2006 15:29