Kompetenzstreit um Tempo 100 auf der A1: Gutachten gibt Land Oberösterreich recht
- Verkehrsminister Gorbach hat kein Veto-Recht
- Für seinen Sprecher bloß ein "Gefälligkeitsgutachten"
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Der Veto-Streit zwischen dem Land Oberösterreich und dem Verkehrsministerium ist durch ein Gutachten noch angeheizt worden. Die Expertise der Universität Linz gibt dem Land im Kompetenzstreit um das auf der Westautobahn (A1) zwischen Linz und Enns erlassene Tempo 100 recht. Gorbach-Sprecher Martin Standl sprach von einem "Gefälligkeitsgutachten".
Dem Gutachten zufolge hat Vizekanzler Verkehrsminister Hubert Gorbach kein Vetorecht gegen den Erlass. Für den zuständigen Umweltlandesrat Rudi Anschober ist die "Sache damit geklärt". Er will am Montag das Gutachten den zuständigen Ministerien übermitteln.
Gorbach werde auf seinem Vetorecht bestehen, der Versuch müsse nach drei Monaten abgeblasen werden, sagte hingegen Standl. "Schon der Hausverstand verbietet es, alte Zahlen von 2003 als Grundlage für Maßnahmen, die 2006 getroffen werden, heranzunehmen."
Anschober habe beim Beschluss für Tempo 100 Fristen aus dem Umweltgesetz nicht eingehalten, kritisierte der Verkehrsreferent der Landesregierung, Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider (S). Das Immissionsschutzgesetz-Luft sehe vor, dass längstens 15 Monate nach Ausweisung der Grenzwert-Überschreitung ein Maßnahmenkatalog erlassen werden müsse. Anschober habe die Ausweisung im Mai 2004 erhalten und hätte daher bis spätestens August 2005 Maßnahmen setzen müssen. Haider kündigte ein Rechtsgutachten an, bis dieses vorliegt, sollte Landeshauptmann Josef Pühringer (V) den Beschluss stoppen.
Bei der Auseinandersetzung zwischen Gorbach und Oberösterreich geht es u.a. darum, ob bei der umstrittenen Geschwindigkeitsbeschränkung das Immissionsschutzgesetz-Luft aus dem Jahr 2003, das kein Vetorecht für das Verkehrsministerium vorsieht, anzuwenden ist oder die 2006 novellierte Bestimmung gilt. Die Landesregierung hat das Tempolimit auf Grundlage des alten Gesetzes verhängt, da die Schadstoff-Grenzwertüberschreitung im Jahr 2003 gemessen worden sei und auch das anschließende Verfahren auf Basis der alten Gesetzgebung eingeleitet worden sei, erklärte Anschober.
Gorbach beruft sich auf das neue Gesetz. Seiner Meinung nach kann das Tempolimit von Landeshauptmann Pühringer nur für die Dauer von drei Monaten verhängt werden.
"Die Gegner von Tempo 100 auf besonders belasteten Abschnitten der Autobahn müssen mit Blind- und Taubheit gestraft sein", meinte unterdessen der Gesundheitssprecher der Grünen, Kurt Grünewald. Im Tiroler Inntal habe sich die Zahl der Kinder mit einschlägigen Erkrankungen in den vergangenen drei Jahren von 5,9 auf 11,5 Prozent fast verdoppelt.
(apa/red)
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