Ohne Licht am Tag kann es teuer werden: Strafen oft über den vorgegebenen 15 Euro
- Anonymverfügung und Anzeige erhöhen Strafrahmen
- EU-Kommission plant einheitliche Lichtvorschriften

·Lichtbestimmungen europäischer Länder
Wann Sie wo unter Tags Licht einschalten müssen
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ARBÖ: Eigener Folder zum Thema "Lichtpflicht"
Die Einführung von Licht am Tag hat für mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen gesorgt. Wurde vorher nur ermahnt, so kann die Polizei seit Mitte April bei Verstößen gegen das Gesetz auch strafen. Ein 15-Euro-Organmandat ist hierfür vorgesehen. Wie der ÖAMTC nun allerdings berichtet, können die tatsächlichen Strafen von Bundesland zu Bundesland stark variieren. So müssen Lichtmuffel im Burgenland bis zu 50 Euro berappen. Gründe dafür sind Anonymverfügungen und Anzeigen.
Licht am Tag hat in den vergangenen Monaten die Straßen sicherer gemacht. "Die Unfallzahlen sind zurückgegangen und die Zahl der 'Lichtmuffel' liegt bei nur rund 10 Prozent", zieht ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch eine positive Bilanz. Seit 15. April werden Verstöße auch bestraft. In einem Erlass hat das Verkehrsministerium angeordnet, dass bei Verstößen gegen die Lichtpflicht ein 15 Euro-Organmandat verhängt wird. "Beschwerden von Autofahrern beim ÖAMTC zeigen nun leider, dass einige Behörden die Anweisungen aus dem Ministerium ignorieren und zum Teil recht drastische Strafen gegen Lichtmuffel verhängen", ärgert sich der ÖAMTC-Experte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Einige Bundesländer haben in ihren Anonymverfügungskatalogen bereits Strafen zwischen 20 und 40 Euro vorgesehen, in anderen gibt es überhaupt gleich Anzeigen mit noch höheren Strafverfügungen. "Den Vogel schießt die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl ab. Sie hat einem steirischen Autofahrer, der bei Sonnenschein im Ortsgebiet vergessen hat, das Abblendlicht einzuschalten, gleich eine Strafverfügung über 50 Euro geschickt", ist der ÖAMTC-Chefjurist erbost. "Es ist mir völlig unverständlich, dass solche Übertretungen nach den Strafkatalogen einzelner Bundesländer genauso streng bestraft werden, wie eine falsche oder fehlende Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht."
Gesetzeswidrige Vorgehensweise?
Der ÖAMTC-Jurist hält diese Vorgangsweise schlicht und einfach für gesetzwidrig. Das Verwaltungsstrafgesetz schreibt vor, dass die Behörde, zum Beispiel die BH, verpflichtet ist, bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen einer Verkehrsübertretung von einer Bestrafung abzusehen. Das gilt auch für die Polizei, die in diesem Fall eine Abmahnung vorzunehmen hat. Das bedeutet, dass Lichtsünder erst einmal von der Polizei angehalten und an das Einschalten des Lichtes erinnert werden. Der ÖAMTC fordert, dass in jenen Einzelfällen, in denen der Polizist die Bestrafung für nötig hält, entsprechend einem Erlass des Verkehrsministeriums bundesweit einheitlich 15-Euro-Organmandate zu verhängen sind. "Bloß die Kennzeichen von Lichtsündern zu notieren und ihnen Wochen später relativ teure Strafbescheide zu schicken, unterstützt die Verkehrssicherheit nicht, sondern dient nur dem Abkassieren", kritisiert Haupfleisch.
Was Sie wo zahlen müssen
Diese Strafen drohen, wenn keine Abmahnung erfolgt oder kein Organmandat ausgestellt wird:
* Steiermark: 40 Euro
* Oberösterreich: 36 Euro
* Niederösterreich: Ortsgebiet 30 Euro / Freiland 40 Euro
* Salzburg: 30 Euro
* Wien: 28 Euro
* Tirol: 25 Euro
* Vorarlberg: 20 Euro
* Burgenland und Kärnten: Keine Anonymverfügungen vorgesehen, Polizei soll Organmandate verhängen. (Wenn das nicht passiert, drohen, wie der ÖAMTC-Fall zeigt, noch höhere Strafverfügungen.)
EU-Kommission arbeitet an einheitlichen Lichtvorschriften
In Brüssel hat die EU-Kommission nun einen Vorschlag für eine EU-weite Ausrüstungs- bzw Verhaltensvorschrift bezüglich Licht am Tag ausgearbeitet und zur Stellungnahme versandt hat. "Es ist zu hoffen, dass diese neue Regelung spätestens im Jahr 2008 in Kraft treten und damit der Fleckerlteppich der Lichtvorschriften auf Europas Straßen vereinheitlicht wird", so der ÖAMTC-Chefjurist abschließend. (APA/red)
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