EU-Kommission prüft "den Fall weiter": BAWAG-Entscheidung gegen Ende des Jahres
- Gründe für lange Prüfung wurden nicht kommentiert
- Entscheidung hätte nach Sommerpause fallen sollen
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Die EU-Kommission bestätigte, dass die Entscheidung über die Staatsgarantie für die BAWAG wohl kaum vor Jahresende fallen wird. "So weit ich weiß, gehen wir von einer Entscheidung gegen Ende des Jahres aus", verlautet aus der für Beihilfenprüfung zuständigen Generaldirektion in der EU-Kommission. Die Gründe für die lange Prüfung wollte man nicht kommentieren "Wir prüfen den Fall weiter und sind in Kontakt mit den zuständigen Stellen in Österreich", hieß es nur knapp.
Österreich hat die Informationen über das Rettungspaket für die Gewerkschaftsbank, die durch das Bekanntwerden von enormen Spekulationsverlusten in der Karibik in die Krise geraten war, am 5. Mai nach Brüssel geschickt. Danach waren auf Bitte der Kommission weitere Informationen nachgeliefert worden. Zuletzt hatte die EU-Kommission eine Entscheidung nach der Sommerpause angedeutet.
Das Finanzministerium hat wiederholt betont, man habe die Beihilfe ähnlich konstruiert, wie die beiden bisher größten und letztlich von Brüssel genehmigten Bank-Rettungsaktionen in der EU, Credit Lyonnais (1995 und 1998) und Bankgesellschaft Berlin (2001). In beiden Fällen gab die Kommission innerhalb eines Monats eine Art vorläufiges grünes Licht für die milliardenschweren Geldspritzen bzw. Haftungen, band diese aber an Auflagen. Bei der Bankgesellschaft Berlin erfolgte die endgültige Genehmigung erst Ende 2003, nachdem die Kommission "schwere Bedenken" gegen den Gesamt-Sanierungsplan hatte. Genehmigt wurde er schließlich mit der Auflage, dass mehrere Tochterbanken verkauft wurden. (apa/red)
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