Donnerstag, 3. August 2006

Zigarettenschmuggel steigt weiter: Heuer schon 72,9 Millionen Stück beschlagnahmt

  • Riesen-Steuerentgang: Tschik wandern in Schredder
  • Schrottverkauf: Neue Betrügereien bei Umsatzsteuer

Der Zigarettenschmuggel nimmt weiter zu: Heuer sind laut Finanzminister Grasser bereits 72,9 Mio. Stück beschlagnahmt worden, im gesamten Jahr 2005 waren es 88,9 Mio. Stück. Bis Jahresende dürften laut Schätzungen des Ministeriums rund 100 Mio. Stück Zigaretten aufgegriffen werden.

Rechnet man den Steuerentgang hoch, kommt eine ordentliche Schadenssumme heraus: Würde jede Packung mit dem Mindestpreis von 3,25 Euro verkauft werden, müssten am regulären Markt über 12 Mio. Euro abgeführt werden, die so fehlen.

Die Aufgriffe teilen sich auf mehr als 2.500 Fälle auf, so Grasser, der die Bilanz in einer Halle präsentierte, in der geschmuggelte Rauchwaren aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gelagert werden. Der spektakulärste war wohl jene Zigarettenfabrik in Salzburg, die im großen Stil gefälschte Markenrauchwaren herstellte. "Ein Betrugsfall, der in seiner Verwegenheit besonders aufgefallen ist. Eine ganze Fabrik hier in Österreich herzustellen, ist eigentlich eine besondere Frechheit", meinte dazu der Minister. Die beschlagnahmten Zigaretten wandern nach der Beschlagnahmung übrigens in den Schredder.

Neue Betrugsformen bei Umsatzsteuer
Mit neuen Betrugsformen sind die Fahnder auch bei der Umsatzsteuer -Hinterziehung konfrontiert. Die neue Masche ist der Schrottverkauf, meinte Grasser: Dabei würden ausländische Händler meist über Scheinfirmen Altmetall an österreichische Unternehmen verkaufen, sich den Kaufpreis samt Umsatzsteuer bar auszahlen lassen und die Abgabe dann einstreifen. Der Gewinn habe Größenordnungen von 4.000 bis 20.000 Euro. "Ein relativ einfaches Muster, das relativ schwer zu bekämpfen ist", so Grasser.

Neue Regelung gegen Schwarzarbeit
Schwerer soll es nach den Plänen des Ministeriums künftig Betrieben bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern gemacht werden. Da das derzeit geltende Gesetz vorsieht, dass man neue Arbeitskräfte noch innerhalb des ersten Tages anmelden kann, würden viele bei Kontrollen einfach behaupten, gerade erst angefangen zu haben. Künftig, so Grasser. Künftig sollen die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die Anmeldung noch vor oder unmittelbar bei Beginn der Beschäftigung durchzuführen. Ein entsprechender Pilotversuch dazu laufe im Burgenland.

(apa)

3.8.2006 12:55