Keine Werbung mit 'tabulosem' Sex: Gericht
verbietet Annonce von Nürnberger Bordell!
- Kunden könnten an "Sex ohne Kondom" denken
- Bayern: Ungeschützter Geschlechtsverkehr verboten
·London: Prostituierte auf Airport versteigert
Polizei: Sklavenauktionen
für die Bordellbesitzer
Ein Nürnberger Bordell darf nicht mehr mit dem Begriff "tabuloser Service" in Zeitungsannoncen für seine Dienste werben. Das Oberlandesgericht Nürnberg erkannte darin einen "abmahnungswürdigen Wettbewerbsverstoß", wie ein Gerichtssprecher sagte.
Unter tabulosem Sex würde ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kunden ungeschützten Geschlechtsverkehr ohne Kondom verstehen, erläuterte der Sprecher. Weil dieser in Bayern jedoch verboten sei, handele es sich dabei um irreführende Werbung. (apa)
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