Keine klare Antwort in NR-Wahlordnung: Weder FPÖ noch BZÖ in Bundeswahlbehörde?
- Verfassungsrechtler Funk konstatiert Dilemma
- Entscheidende Frage: Wer ist identisch mit FPÖ 2002?
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Keine klare Antwort, ob FPÖ oder BZÖ ein Vorschlagsrecht für die Entsendung eines Vertreters in die Bundeswahlbehörde haben, gibt es vom Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. "Je mehr ich mich hinein vertiefe, desto weniger habe ich eine überzeugende Antwort". Es hänge vieles von der "Identität als wahlwerbende Partei" ab, wobei Funk hinzufügte, dass es "leichte Vorteile" für die FPÖ gebe, "als man sagen kann, dass die dahinter stehende politische Partei identisch geblieben ist. Aber dagegen spricht die Zahl der Abgeordneten".
Jedenfalls ist für Funk auch denkbar, dass weder FPÖ noch BZÖ in der Bundeswahlbehörde vertreten sind. Funk hatte ja zuvor erklärt, dass es möglich wäre, den dritten Platz auf dem Stimmzettel für die Nationalratwahl frei zu halten, weil es verschiedene Gesichtspunkte pro und contra FPÖ oder BZÖ gebe, "die sich aufheben". Auf die Frage der APA, dass man - ausgehend von dieser seiner Ansicht - meinen müsste, dass dann weder FPÖ noch BZÖ einen Vertreter in der Bundeswahlbehörde haben dürften, sagte Funk, dies könnte eine "Konsequenz" sein. Es könnten dann allerdings "Vertrauensleute" entsandt werden, diese hätten aber kein Stimmrecht wie ein Beisitzer.
Wahlordnung gibt keine klare Antwort
Die Nationalratswahlordnung gibt laut Funk jedenfalls keine klare Antwort. "Wir kommen immer wieder auf die gleiche Diffusität, auf eine Unbestimmtheit. So eine Situation hat es noch nie gegeben, das ist völlig neu". Daher sei auch nicht zu erwarten, dass die Nationalratswahlordnung darauf eine klare Antwort gebe. Auf der anderen Seite "hängt von der Beantwortung dieser Frage viel ab, Anfechtung oder nicht. Dazu kommt, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner ständigen Judikatur davon ausgeht, dass die Wahlrechtsvorschriften dem strikten Sinn des Wortlauts entsprechend auszulegen sind. Da stehen wir vor der Situation, dass der Wortlaut die Fragen, die die beantworten wollen, nicht löst und umgekehrt die Fragen, die wir gelöst haben müssten, werden aus dem Wortlaut heraus nicht beantwortet".
Wer ist die FPÖ von 2002?
Funk verwies darauf, dass die Nationalratswahlordnung "dort, wo sie von Parteien spricht, wahlwerbende Parteien und nicht politische Parteien meint. Und wahlwerbende Parteien sind gekennzeichnet als eine Gruppe von Menschen, die sich um die Aufnahme ins Parlament bewerben. Die haben einen Zustellungsbevollmächtigten, die haben eine Bezeichnung, eine Liste. Was die Nationalratswahlordnung nicht klar macht, ist die Frage der Identität einer nunmehrigen wahlwerbenden Partei". Befragt, ob das Wort Identität in der Nationalratswahlordnung enthalten sei, verneinte Funk. Jedenfalls sei die Frage, welche Partei identisch mit der FPÖ von 2002 sei, "genau die Frage, über der man jetzt brüten kann. Und es gibt hier verschiedene Zugänge". Er versuche jetzt, diese Identitäts-Frage "herauszudröseln und aufzudröseln". Aber "es dreht sich im Kreis".
(apa/red)
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