BZÖ beharrt auf "Die Freiheitlichen": FPÖ-Chef Strache fordert OSZE-Wahlbeobachter!
- OSZE darf in Österreich aber nicht in die Wahllokale
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Die FPÖ denkt laut darüber nach, für die Nationalratswahl die OSZE um Wahlbeobachtung zu bitten. Sollte den Blauen der Sitz in der Bundeswahlbehörde vom BZÖ streitig gemacht werden, wäre das "eine endgültige Aushöhlung des Rechtsstaat. Dann ist es klar, dass OSZE-Wahlbeobachter notwendig werden", sagte Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache bei einer Pressekonferenz. Laut OSZE-Büro könnten Beobachter in Österreichs Wahllokalen allerdings nicht arbeiten, da diese dort laut Gesetz keinen Zutritt haben. SP-Chef Alfred Gusenbauer hält die Forderung von Wahlbeobachtern in Österreich für "völlig absurd".
Bis dato sitzt für die FPÖ Barbara Rosenkranz in der Bundeswahlbehörde, das BZÖ möchte aber einen orangen Vertreter entsenden. "Wir beanspruchen den Platz in der Behörde", sagte Rosenkranz. Schließlich habe sie nach der Abspaltung des BZÖ als FPÖ-Vetreterin den Platz von Herbert Scheibner (B) eingenommen. Die FPÖ wird wieder Barbara Rosenkranz und Hilmar Kabas als ihren Stellvertreter nominieren.
"Kette des demokratiepolitischen Wahnsinns"
In der aktuellen Diskussion um den dritten Listenplatz und den Namen "Die Freiheitlichen" sieht Strache eine Fortsetzung der "Kette des demokratiepolitischen Wahnsinns" in Österreich. Die "unerfreuliche Situation" setze sich fort, seit das BZÖ gegründet wurde. Mit der Streichung der Akademieförderung, der Kürzung der Parteiförderung und der inzwischen revidierten Entscheidung des ORF, die FPÖ nicht zu den Wahlkonfrontationen einzuladen, hätten sich die "Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaat" fortgesetzt.
FPÖ will "alle Rechtsmittel ergreifen"
Die FPÖ wird, sollte das BZÖ auf dem dritten Platz am Wahlzettel antreten oder den Namen "Die Freiheitlichen" führen dürfen, alle Rechtsmittel ergreifen, kündigte Strache an. Vom Ganz zum Verfassungsgerichtshof über eine nachträgliche Anfechtung der Wahl bis hin zu Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauchs reiche die Palette an Möglichkeiten. Strache glaube aber, dass es gar nicht bis zu einer Wahlanfechtung kommen wird: "Ich sehe eine realistische Möglichkeit, dass der Verfassungsgerichtshof sofort zusammenkommen und eine Entscheidung treffen kann." Der FP-Anwalt Johannes Hübner fügte hinzu, dass aktuell die FPÖ auch eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens "Die Freiheitlichen" durch das BZÖ erwirken wolle. "Es wäre genauso absurd, wenn wir plötzlich unter dem Namen 'Sozialistische Volkspartei FPÖ Liste Heinz-Christian Strache' antreten würden", sagte Strache.
"Es dreht sich überhaupt nicht um die Frage, wer der Rechtsnachfolger der FPÖ ist", sagte Rosenkranz. Denn die Partei FPÖ habe immer bestanden. "Die Identität der FPÖ unter Heinz-Christian Strache mit der FPÖ, die 2002 gewählt worden ist, ist unbestritten", so Rosenkranz. Anfangs sei die Taktik der orangen FPÖ-Abspaltung BZÖ gewesen, auf "totale Distanz" zur FPÖ zu gehen. Bei den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark 2005 sei es "kein Thema" gewesen, dass die FPÖ jeweils weiter vorne auf dem Stimmzettel als das BZÖ angetreten sei. Nun aber habe das BZÖ "gemerkt, sie kommen nicht vom Fleck" und versuchten der FPÖ Namen und Listenplatz streitig zu machen, so Rosenkranz.
Kein Zugang zu Wahllokalen für OSZE
Auch wenn die FPÖ die Entsendung von OSZE-Beobachtern für die Nationalratswahl fordern sollte - die Einladung müsste von der Regierung (genauer: vom Außenministerium) ausgesprochen werden. Allerdings könnten OSZE-Beobachter in österreichischen Wahllokalen nicht arbeiten, wie Urdur Gunnarsdottir vom OSZE-Büro für Menschenrechte im Gespräch mit der APA sagt. Ähnlich wie Großbritannien verwehre Österreich ausländischen Beobachtern dort nämlich den Zutritt.
"Wir haben die österreichischen Verantwortlichen aufgefordert, die Gesetzgebung (in diesem Bereich, Anm.) zu ändern", sagt Gunnarsdottir. Bisher allerdings ohne Erfolg: Zwar habe sich Österreich, wie alle anderen OSZE-Mitglieder, bei einem Treffen in Kopenhagen im Jahr 1990 verpflichtet, für Wahlen auf nationaler Ebene (Parlaments- und Präsidentenwahlen) Beobachter einzuladen - geschehen sei dies aber noch nie.
Angesichts des Wahllokal-Banns könnten OSZE-Beobachter in Österreich (Einladung durch die Regierung vorausgesetzt) zwar den fairen Zugang der wahlwerbenden Parteien zu den Medien überprüfen und mit den Parteien sprechen. Die Stimmabgabe und Auszählung könnte jedoch nicht kontrolliert werden. An Beobachtermissionen bei Wahlen in Ausland nehmen österreichische Beobachter übrigens sehr wohl teil.
Außenministerium: Verbot fällt
Das Außenministerium wird für die Nationalratswahl keine OSZE-Beobachter beantragen. Man habe der OSZE Ende Juli den Termin für die Nationalratswahl angekündigt und darauf hingewiesen, dass Wahlbeobachter laut österreichischer Rechtslage nicht vorgesehen sind, sagte ein Sprecher von Ministerin Ursula Plassnik am Freitag zur APA. Allerdings habe das Innenministerium interessierte Experten aus den OSZE-Staaten im Vorfeld der Wahl zu einem Treffen eingeladen.
Außerdem habe Österreich der OSZE mitgeteilt, dass das Verbot von ausländischen Wahlbeobachtern in den Wahllokalen demnächst fallen soll. "Es ist vorgesehen, dass das geändert wird", sagt der Außenministeriums-Sprecher. Darüber habe im Österreich-Konvent Einigkeit geherrscht.
Gusenbauer: Forderung "absurd"
"Völlig absurd" ist für SPÖ-Vorsitzenden Alfred Gusenbauer die Forderung von Straches nach einem OSZE-Wahlbeobachters und die von Mölzer verlangte Entsendung von EU-Wahlbeobachtern nach Österreich. Die FPÖ stelle Österreich damit als Land hin, in dem es keine Demokratie gibt und wo keine ordnungsgemäßen, freien Wahlen abgehalten werden.
"Damit bringen jene, die sich immer gerne als die wahren Patrioten darstellen und mit Vorwürfen wie 'politischer Nestbeschmutzer' gegenüber politischen Mitbewerbern schnell zur Hand sind, unser Land in der ganzen Welt in Verruf", so der SPÖ-Vorsitzende im SPÖ-Pressedienst.
(apa/red)
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