Vorschlagsrecht in Prüfung: FPÖ-BZÖ-Streit geht über Sitz in Bundeswahlbehörde weiter
- Experte: Nicht BZÖ - sonst rechtswidrige Besetzung
- Aufhebung der Nationalratswahl wäre dann möglich
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Die Parlamentsparteien müssen bis Freitag kommender Woche ihre Vorschläge für die Besetzung der Bundeswahlbehörde einbringen. Der stellvertretende Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Gregor Wenda, erklärte dazu auf Anfrage der APA, die Frage, ob neben ÖVP, SPÖ und Grünen die FPÖ oder das BZÖ einen Vorschlag einbringen darf, werde "derzeit rechtlich extern und intern geprüft". Bis dato sitzt für die FPÖ Barbara Rosenkranz in der Bundeswahlbehörde, das BZÖ möchte aber einen orangen Vertreter entsenden. Immerhin geht es bei der Entscheidung, die die Bundeswahlbehörde trifft, u.a. auch darum, ob der FPÖ oder dem BZÖ der dritte Platz auf dem Stimmzettel für die Nationalratswahl zuerkannt wird.
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer betonte dazu auf Anfrage der APA, das BZÖ könne kein Vorschlagsrecht haben. Es würden laut Nationalratswahlordnung "die nicht dem richterlichen Beruf entstammenden Beisitzer und Ersatzbeisitzer aufgrund der Vorschläge der Parteien nach ihrer bei der letzten Nationalratswahl festgestellten Stärke berufen. Die FPÖ hat das Vorschlagsrecht, weil das BZÖ bei der letzten Wahl nicht teilgenommen hat", so Mayer.
Auf die Frage, welche Folgen es haben könnte, wenn der Ministerrat kommenden Dienstag trotzdem einen orangen Vertreter in die Bundeswahlbehörde entsendet, sagte Mayer: "Das hätte natürlich weitgehende Rechtsfolgen. Dann wäre die Bundeswahlbehörde rechtswidrig zusammen gesetzt. Dann wären alle ihre Entscheidungen rechtswidrig". Heißt das, dass in so einem Fall auch die Nationalrats-Wahl rechtswidrig wäre? - "Möglicherweise könnte es zur Aufhebung der gesamten Wahl führen".
Die Bundeswahlbehörde setzt sich aus zwölf Personen zusammen. Leiterin ist Innenministerin Liese Prokop (V). Die ÖVP entsendet vier, die SPÖ drei, Grüne und FPÖ je einen Beisitzer, außerdem gibt es zwei Richter. Und eben um den Sitz für die FPÖ gibt es nun Ansprüche auch vom BZÖ.
Wenda erklärte, die neu zusammengesetzte Bundeswahlbehörde müsse sich bis zum 22. August konstituieren. Es müsse einen Ministerratsbeschluss für die Besetzung der Bundeswahlbehörde geben. "Ich habe derzeit keine Kenntnis, wann das sein wird". Die Frage, ob ein eigener Ministerrat die Entscheidung am letztmöglichen Termin 22. August fällen könnte, wollte Wenda nicht bentworten. "Die Frage ist, wer sitzt drin, FPÖ oder BZÖ. Das ist zu beurteilen". Diese Prüfung sei derzeit aber noch nicht abgeschlossen.
Für die FPÖ hatte zuletzt Rosenkranz erklärt, sie wolle bleiben. Ihr Ersatzbeisitzer ist der ehemalige Wiener FPÖ-Chef - und vor Heinz-Christian Strache auch kurzfristige Obmann der Bundes-FPÖ - Hilmar Kabas. Der langjährige Mitstreiter des langjährigen FPÖ-Chefs Jörg Haider hatte den BZÖ-Gründer aus der FPÖ ausgeschlossen.
(apa/red)
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