Freitag, 4. August 2006

Verfassungsrechtler Funk widerspricht Kollegen: "Die Freiheitlichen-BZÖ" möglich

  • Bei den Grünen wurde damals Ähnliches akzeptiert
  • Dritter Platz auf Stimmzettel könnte leer bleiben

Im Gegensatz zu seinen beiden Kollegen Heinz Mayer und Theo Öhlinger glaubt der Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk nicht, dass die Zusatzbezeichnung "Die Freiheitlichen" für das BZÖ bei der Nationalratswahl unzulässig ist, weil es zu einer Verwechslungsgefahr mit der FPÖ führen könnte. In der "ZiB2" meinte Funk am Donnerstagabend, dass es zulässig sei, wenn einzelne, auch wichtige Wortelemente gleich seien.

Auch bei den Grünen seien vom VfGH die VGÖ und die Grün-Alternativen akzeptiert worden, unterstützte Funk die Argumentation des BZÖ, dass es schon ähnliche Konstellationen gegeben habe, die nicht zu einer Wahlwiederholung geführt haben. Deshalb sei "erwartbar, dass auch diese Ähnlichkeit akzeptiert wird". Entscheidend sei der Gesamteindruck und nicht nur ein Wort. Die Unterscheidbarkeit sei auch durch die Kurzbezeichnungen möglich.

Mayer hatte im Gegensatz dazu erklärte, die Zusatzbezeichnung "Die Freiheitlichen" für das BZÖ sei "verwirrend und kann zu einer Ununterscheidbarkeit führen". Öhlinger hatte von einer "unzulässigen Sache" gesprochen, weil das zu einer Verwechslung führen könne und "das ist ziemlich offensichtlich". Dem stimmte in der Zib2 auch der Parteienexperte Hubert Sickinger zu. Er meinte, dass die Unterscheidbarkeit ganz bewusst verwischt werde.

Auch der Auffassung von Mayer und Öhlinger, dass die FPÖ auf dem Stimmzettel auf dem dritten Platz stehen müsse, widersprach Funk. Seiner Meinung nach wäre es möglich, dass der dritte Platz leer bleibt, weil es verschiedene Gesichtspunkte gebe, "die sich aufheben".

(apa/red)

4.8.2006 09:47