Donnerstag, 3. August 2006

Verfassungsrechtler zu Stimmzettel-Streit: BZÖ & FPÖ leicht verwechselbar!

  • Mayer: 3. Platz am Stimmzettel "eindeutig" für FPÖ

Die Zusatzbezeichnung "Die Freiheitlichen" für das BZÖ könnte zu einer Verwechslungsgefahr mit der FPÖ führen, erklärten die beiden Verfassungsrechtler Heinz Mayer und Theo Öhlinger. Mayer erklärte, "das ist verwirrend und kann zu einer Ununterscheidbarkeit führen". Öhlinger sprach von einer "unzulässigen Sache", weil das zu einer Verwechslung führen kann und "das ist ziemlich offensichtlich".

Jedenfalls würden zunächst die Landeswahlbehörden entscheiden und "wenn die das zulassen, dann ist das natürlich ein möglicher Anfechtungsgrund". Allerdings hänge es auch vom Ergebnis ab. "Weil eine Wahl, auch wenn sie rechtswidrig wird, nur dann soweit durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, als die Rechtswidrigkeit das Wahlergebnis beeinflusst hat". Die Bundeswahlbehörde könnte allerdings bei einer Entscheidung einer Landeswahlbehörde sagen, dass das unzulässig sei, so Öhlinger.

Kärnten könnte anders entscheiden als übrige Länder
Auf die Frage, was passiert, wenn beispielsweise drei Bundesländer in die eine Richtung einen Vorschlag machen und die anderen Länder einen gegenteiligen, sagte Öhlinger, dies sei eine nicht ganz klar zu beantwortende Frage. "Ich kann mir vorstellen, dass in Kärnten die Landeswahlbehörde ziemlich sicher anders entscheidet als in den meisten anderen Bundesländern". Allerdings gebe es über die Entscheidung der Bundeswahlbehörde in so einer Causa noch keinen Präzedenzfall.

Auf 3. Platz am Stimmzettel "eindeutig" FPÖ
Zur Frage, wer auf dem dritten Platz am Stimmzettel aufscheinen kann - FPÖ und BZÖ beanspruchen beide diesen Rang - bekräftigte Mayer, dass dies eindeutig die FPÖ sein müsse. "Die Nationalratswahlordnung bestimmt, dass die wahlwerbenden Parteien nach der Zahl der Mandate zu reihen sind, die sie bei der letzten Wahl erreicht haben. Jetzt ist es sicher so, dass das BZÖ bei der letzten Wahl nicht angetreten ist, wohl aber die FPÖ". Und die Meinung, dass das BZÖ der Rechtsnachfolger der FPÖ sei, sei einfach völlig falsch. Es gebe keinen Rechtsnachfolger, denn die FPÖ existiere.

Darüber hinaus, so Mayer, sei es nicht entscheidend für die Reihenfolge, ob die Mandatare, die eine Partei erreicht, von Parteimitgliedern besetzt sind oder nicht. "Selbst wenn die FPÖ mit lauter Parteifreien kandidiert hätte, hätte sie über diese Zahl der Mandatare verfügt. Es ist nicht Voraussetzung für einen Wahlwerber, dass er Mitglied einer politischen Partei ist. Daher ist der Austritt von Abgeordneten aus der FPÖ völlig gleichgültig".

Öhlinger meinte ebenfalls, dass die Meinung, das BZÖ sei der Rechtsnachfolger der FPÖ, ein "Blödsinn" sei. Die Nationalratswahlordnung stellte auf das Ergebnis der letzten Nationalratswahl ab und "man kann nicht sagen, dass aus der Wahlpartei FPÖ die Wahlpartei BZÖ geworden ist". Selbst wenn man eine Vermittlung durch die Fraktion annehme, "weil selbst die Fraktion keine klare Zuordnung zulässt. Die Judikatur des VfGH in vergleichbaren Fragen ist, dass das Verhältnis der Parteien im jeweiligen Vertretungskörper gewissermaßen mit dem Ergebnis der Wahl versteinert. Spätere Änderungen können hier keinen Einfluss mehr haben". Da müsse man davon ausgehen, dass die Wahlpartei FPÖ von heute mit der Wahlpartei FPÖ vom letzten Mal ident sei.

(apa/red)

3.8.2006 11:56