Zur Nationalratswahl nicht in Österreich? So geben Sie im Ausland Ihre Stimme ab?
- Stimme mit Wahlkarte und vor Zeugem abzugeben
- Wahlkarten müssen bis 9. Oktober im Land sein
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Auch wahlberechtigte Österreicher, die im Ausland leben oder sich am 1. Oktober außerhalb des Landes aufhalten, können an der Nationalratswahl teilnehmen. Notwendig dafür ist, in einer Wählerevidenz in Österreich aufzuscheinen, rechtzeitig eine Wahlkarte zu beantragen und die Stimmabgabe im Ausland bestätigen zu lassen. Letzteres geschieht entweder durch einen Zeugen - einen wahlberechtigten Österreicher mit gültigem Pass - oder eine Vertretungsbehörde im Ausland.
Wahlkarten müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist, oder im Weg der Botschaft, des Generalkonsulates oder des Konsulates beantragt werden. Dies ist ab sofort und noch bis 28. September möglich - wobei die Zeit für die Zustellung der Wahlkarte bedacht werden muss.
Den Postweg einplanen muss man auch bei der Stimmabgabe: Bis spätestens 9. Oktober 12.00 Uhr muss die Wahlkarte bei der zuständigen Landeswahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein. Gewählt werden kann sofort bei Erhalt der Wahlkarte - die die Gemeinden nach Herstellung der amtlichen Stimmzettel zwei bis drei Wochen vor dem 1. Oktober versenden. Ist man da bereits im Ausland, wird die Wahlkarte an die angegebene Adresse (z.B. ins Hotel) geschickt.
Mit Wahlkarten Stimmabgabe bereits vor 1. Oktober möglich
Die Stimme kann im Ausland - und nur dort - sofort abgegeben werden, man muss nicht bis zum Wahltag warten. Wer z.B. am 25. September verreist und sich schon eine Wahlkarte organisiert hat, kann sie in den ersten Briefkasten nach der Landesgrenze werfen - nicht aber in einen österreichischen Briefkasten, weil Briefwahl in Österreich nicht erlaubt ist.
Ähnlich auch im Flugzeug: Dort darf die Stimme erst nach Verlassen des österreichischen Luftraumes abgegeben werden. Auf Flügen nach Österreich kann nur am Wahlsonntag selbst gewählt werden. Die Flugbegleiter - die sich auch als Wahlzeugen zur Verfügung stellen - sorgen für die Weiterleitung der Wahlkarte an die Wahlbehörde.
Zeuge muss Wahl bestätigen
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich der amtliche Stimmzettel, ein gummiertes Wahlkuvert und ein Informationsblatt befindet. Die Wahl im Ausland muss von einem Zeugen bestätigt werden. Streng nach Vorschrift muss das verschlossene Wahlkuvert - mit dem angekreuzten Stimmzettel - vor den "Augen" des Zeugen in die Wahlkarte zurückgelegt werden. Dann muss der Zeuge den betreffenden Vordruck ausfüllen.
Angegeben werden müssen auch Ort und Zeitpunkt der Stimmabgabe - denn auch im Ausland gilt der "Wahlschluss" (traditionell 17.00 Uhr am Wahlsonntag). Wahlkarten mit einem späteren Bestätigungs-Zeitpunkt sind ungültig. Wahlkuvert und Wahlkartenkuvert müssen zugeklebt werden.
Zeuge kann sein: Eine einem Notar vergleichbare Person, Mitarbeiter einer österreichischen Vertretungsbehörde oder ein wahlberechtigter Österreicher mit gültigem Reisepass. Am einfachsten ist es, in einer Vertretungsbehörde zu wählen. Die leitet die Wahlkarte dann auch an die Landeswahlbehörde in Österreich weiter. Auf der Homepage des Außenministeriums finden sich Adressen und Öffnungszeiten der Vertretungsbehörden. Andernfalls muss der Wähler die Wahlkarte selbst - ausreichend frankiert - nach Österreich zurücksenden.
Wählen mit Wahlkarte auch in Österreich möglich
Sollte eine Auslandsreise "platzen", muss für die Wahl in Österreich trotzdem die Wahlkarte verwendet werden. Dann muss man die Stimme am 1. Oktober in einem Wahlkartenlokal abgeben.
Auch in Österreich braucht man in bestimmten Fällen eine Wahlkarte: Wenn man in einem anderen Wahllokal als dem "eigenen" wählen möchte, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht in das Wahllokal gehen kann oder wenn man in einem Spital oder Pflegeheim wählen möchte. "Ausflügler" können ihre Stimme mittels Wahlkarte in einem Wahlkarten-Lokal abgeben. Wer zu Hause wählen muss, muss gleichzeitig mit der Wahlkarte eine "fliegende Wahlkommission" beantragen.
Informationen zur Nationalratswahl finden sich auf der Homepage des Innenministeriums
(apa)
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