Kampf um den dritten Platz: Unklarheit
über Reihung von FPÖ & BZÖ am Stimmzettel
- Landeswahlbehörden müssen Entscheidung treffen
- Parteien-Reihung wird erst Ende August feststehen
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Spannend ist im Vorfeld der heurigen Nationalratswahl die Frage, wo FPÖ und BZÖ am Stimmzettel stehen. Wenn die FPÖ - anders als das BZÖ - nicht drei Abgeordneten dafür gewinnen kann, ihre Kandidatur zu unterstützen, könnte das eine Vorentscheidung bedeuten. Definitiv entschieden sein wird dies aber erst Ende August. Denn über die Reihung am Stimmzettel haben die Landeswahlbehörden nach Vorliegen der Landeswahlvorschläge zu befinden.
Die Bundeswahlbehörde im Innenministerium wird keine Richtlinie vorgeben, wurde gegenüber der APA betont. So liegt die Entscheidung bei den Landeswahlbehörden - und das könnte auch bedeuten, dass es unterschiedlich gereihte Stimmzettel gibt. Entscheiden müssen sie zwischen dem 25. August (letzter Termin zur Einbringung der Wahlvorschläge) und dem 31. August (Veröffentlichung der Wahlvorschläge).
Die Landeswahlbehörden haben eine Grundsatz-Entscheidung zu treffen - nämlich ob eine bzw. welche der beiden Parteien als Nachfolgerin der früheren FPÖ betrachtet wird. Dieser Nachfolge-Partei stünde der dritte Platz am Stimmzettel zu: Denn Nationalrats-Parteien haben Vorrang auf den Stimmzetteln - und werden dort nach der bundesweiten Stärke bei der letzten Wahl gereiht. Klar ist somit, dass die ÖVP in allen neun Ländern auf Platz 1, die SPÖ auf Platz 2, die Grünen auf Platz 4 stehen werden.
Auf Platz 3 kann entweder die FPÖ oder das BZÖ - oder auch gar niemand stehen. Befinden die Landeswahlbehörden, dass weder FPÖ noch BZÖ ein Recht auf den dritten Platz haben, stehen beide Parteien im zweiten Block des Stimmzettels, bei den Nicht-Parlaments-Parteien.
Und in diesem Fall würde die FPÖ, wenn sie keine drei Abgeordneten für sich gewinnt, hinter dem BZÖ zu liegen kommen. Denn der zweite Block der Listen wird nach dem Zeitpunkt des Einreichens des Landeswahlvorschlages gereiht. Das BZÖ kann seine von drei Abgeordneten unterschriebenen Landeswahlvorschläge gleich zu Beginn der Einreichfrist - am Wahl-Stichtag 1. August - einreichen.
Die FPÖ will unabhängig davon, ob sie drei Abgeordnete unterstützten oder nicht, jedenfalls Unterstützungserklärungen Wahlberechtigter sammeln - zwischen 100 und 500 je nach Größe des Bundeslandes, österreichweit mindestens 2.600. Das wird für die FPÖ, betrachtet man die Landtagswahl-Ergebnisse des vergangenen Jahres, wohl kein Problem sein. Aber es dauert jedenfalls länger - und damit würde die FPÖ am Stimmzettel hinter dem BZÖ stehen.
Bis spätestens zum 25. August müssen die Landeswahlvorschläge eingebracht werden, am 31. August werden sie veröffentlicht. Die Landeswahlbehörden haben für die Reihungs-Überlegungen also sechs Tage Zeit.
(apa/red)
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