EU prüft Handys auf 'Kinderverträglichkeit':
Befragung soll Jugendschutz-Lücken orten
- Schutzbedarf für hohe Zahl minderjähriger Handyuser
- Vor allem illegale Inhalte als Problemzone befürchtet

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Die EU-Kommission will feststellen, ob angesichts der dramatisch gestiegenen Zahl von Handys im Besitz von Kindern und Jugendlichen spezieller Schutz notwendig ist. Bis Mitte Oktober läuft eine Internet-Befragung zu besonderen Risiken, denen Minderjährige durch die Verwendung von Mobiltelefonen ausgesetzt sind.
Der Brüsseler Behörde geht es nicht um technische Fragen wie Strahlenbelastung, sondern vor allem um Fragen des Jugendschutzes oder die Gefahr hoher Rechnungen, erläuterte der Sprecher von EU-Medienkommissarin Viviane Reding am Dienstag in Brüssel.
Junge Handybesitzer
Laut EU-Kommission besitzen etwa in Deutschland 92 Prozent der 12- bis 19-Jährigen ein Mobiltelefon und 47 Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen. In Großbritannien sei das durchschnittliche Alter, mit dem Kinder ihr eigenes Handy bekommen, mittlerweile auf acht Jahre gesunken. In etlichen EU-Ländern, darunter Lettland, Litauen, Griechenland, aber auch Österreich oder Italien, hätten Kinder eher ein Handy als Zugang zum Internet, so der Sprecher. Allein mit Klingeltönen verdienten Mobilfunkbetreiber 2005 eine halbe Milliarde Euro, mit handytauglichen Spielen rund 60 Millionen Euro.
Prävention von Missbrauch
Die Weiterentwicklung der Mobiltelefone eröffne nicht nur riesige wirtschaftliche Möglichkeiten für die Handybetreiber, sondern bringe auch Zugang zu schädlichen oder illegalen Inhalten wie Gewaltspielen oder Pornografie und eröffne neue Wege der Kontaktaufnahme, die nicht zuletzt von Pädophilen genützt werden könnten.
Ahnungslose Eltern?
"Wir wollen vor allem das Bewusstsein erhöhen", so der Sprecher. Untersuchungen hätten gezeigt, dass in einigen Ländern 20 Prozent der Kinder nie mit ihren Eltern über die Verwendung des Handys sprechen und 30 Prozent sagen, dass ihre Eltern keine Ahnung haben, was sie mit dem Handy machen.
Rechtliche Schritte nur im Notfall
Wie weit man gehen müsse, werde die Konsultation zeigen, hieß es aus der Kommission. Grundsätzlich würde Selbstverpflichtung der Anbieter, wie sie derzeit in einigen Ländern angewendet wird, rechtlichen Konsequenzen vorgezogen, sofern sie effizient ist. (apa/red)
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