BAWAG war jahrelang "meistgeprüfte Bank des Landes": Berichte blieben ohne Folgen
- Strafverfahren gegen Thomas Hackl eingestellt
- Finanzprokuratur prüfte: 'Rückabwicklung unmöglich'
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Die BAWAG war über mehrere Jahre hinweg offenbar "die meistgeprüfte Bank des Landes", jedoch ohne dass die kritischen Prüfberichte tiefgreifende Folgen für die Gewerkschaftsbank und ihre damaligen Chefs gehabt hätten: Neben der Bankenaufsicht (Prüfungen 1994, 2000, 2003 und heuer) hat auch die Wertpapieraufsicht (heute in der Finanzmarktaufsicht FMA integriert) die BAWAG im Jahr 2000 geprüft, schreibt eine österreichische Tageszeitung.
Die Chronologie der Aufsichtstätigkeit von Finanzministerium und FMA von 1994 bis 2006 finde sich laut "Standard" im 75-seitigen Erhebungsbericht des Grasser-Ressorts vom 24. Mai d.J. Demnach war am 16. Juli 1999 BAWAG-Treasury-Chef Thomas Hackl (2002-2004 Refco-Manager in New York, heute Investmentbanker in Genf mit Geschäftskontakt zur BAWAG) zu einer Verwaltungsstrafe verdonnert worden; "wegen wiederholter Verstöße gegen die Meldevorschriften", die für bestimmte Geschäfte gesetzlich vorgeschrieben sind. 2000 musste die Wertpapieraufsicht wegen Verletzung der Wohlverhaltsenregeln erneut ermitteln. Das Strafverfahren wurde durch den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) eingestellt, aus dem formalen Grund der "Strafbarkeitsverjährung".
Am 14. April 2000 setzte es einen Prüfauftrag, "der Direktor der Bundeswertpapieraufsicht veranlasste eine Vorort-Prüfung". Sie sollte klären, ob die BAWAG bei ihren einschlägigen Geschäften die Gesetze (Dokumenation, Revision, Insiderbestimmungen) befolge. Der Bericht fiel schlecht aus: "Die Einhaltung der gesetzlichen Organisations- und Wahrnehmungspflichten kann nicht bestätigt werden". Chinese Walls fehlten: "Eine räumliche Trennung zwischen BAWAG-Kapitalgesellschaft und Handelsraum der BAWAG ist nicht vorhanden." Zudem seien "die Refco-Mitarbeiter im Handelsraum der BAWAG tätig, wodurch die Möglichkeit besteht, dass vertrauliche kursrelevante Informationen an das jeweils andere Unternehmen gelangen. In beiden Fällen besteht der Verdacht, dass ... gegen das Börsegesetz verstoßen wurde."
Die Folgen seien gering gewesen: "Gegen Thomas Hackl wurde am 15. Juni 2001 eine Verwaltungsstrafe verhängt, der UVS hat die Strafhöhe reduziert." Schon am 8. März war "gegen Hackl wegen unterlassener Meldung eines Beteiligungserwerbs ... eine Verwaltungsstrafe verhängt" worden. Die Chinese-Walls-Sache manifestierte sich am 22. Juni 2001 beim Chef der Treasury-Abwicklung: "Gegen ihn wurde wegen organisatorischer Mängel ... eine Verwaltungsstrafe verhängt." Der UVS hat sie ermäßigt.
Im Juli 2001 geriet der Gewerkschaftsbund ins Visier der Aufsicht: Präsident Fritz Verzetnitsch wurde mit einer Strafe bedacht, weil "der ÖGB die Aufsicht nicht informiert hatte", dass er mehr als 20 Prozent an der Investkredit hielt. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Erklärung des heutigen ÖGB-Chefs, Rudolf Hundstorfer: BAWAG und P.S.K. hielten damals zusammen 21,6 Prozent an der Investkredit, hatten das als "getrennt agierende" Institute aber nicht als Schwellen-Überschreitung gemeldet. "Darum wurde der ÖGB als indirekter Eigentümer belangt. Man hat das aufgeklärt."
Geklärt wird in Grassers 75-Seiten-Papier laut "Standard" auch, warum die Aufsicht zwar am 10. Dezember 1998 eine "Follow-Up-Prüfung der BAWAG für 1999" beschloss, der Prüfauftrag vom Minister aber erst zwei Jahre später erteilt wurde - und auch nach dem negativen Bericht nichts geschah: "Zu betonen ist, dass auch diese ... Prüfung keine Hinweise auf Verluste aus den Sondergeschäften ergeben hat." Und zwar "wegen fehlender Auskunfsbereitschaft der Organe der BAWAG".
Laut "Standard" hat die Republik Österreich von ihrem "Anwalt", der Finanzprokuratur, eine Rückabwicklung des Postsparkasse-Erwerbs durch die BAWAG im Jahr 2000 prüfen lassen. Dies gehe aus dem Erhebungsbericht des Ministeriums im Kapital "Weiterführende Überlegungen; Verkauf der PSK" hervor. Die für das Finanzressort tätig gewordene Finanzprokuratur schrieb Ende April d.J., wenige Tage vor Fixierung der Staatshaftung über 900 Mio. Euro für die BAWAG: "Die Rückabwicklung ist durch die von 2001 bis 2005 erfolgten Transaktionen und Fusionen bei BAWAG und P.S.K. faktisch unmöglich."
(APA/red)
