Fragestunde im Bundesrat: Opposition
will Finanzminister Grasser herbeizitieren
- Minister lässt sich von Staatssekretär Finz vertreten
- Befragungen zu BAWAG-Affäre und Yacht-Ausflug
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Yachturlaub vertretbar
'profil'-Umfrage: Mehrheit
akzeptiert sein Verhalten
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Cap: 'Hat Urlaubstag in Dienstreise umgewandelt'
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"Minister ist blind auf dem
Unvereinbarkeitsauge"
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Vorwürfe der Grünen
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Finanzminister wegen Yacht-Trip unter Druck
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"Haben fast nichts mit Wolfgang Flöttl geredet"
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Gute Noten, aber Image hat Kratzer bekommen
·"Kurzbesuch war völlig unbedenklich"
Grasser kontert im NEWS Yachtbesuch-Vorwürfen
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"Keine Unvereinbarkeit." Harte Attacke gegen SPÖ
Während der Nationalrat schon in der Sommerpause ist, tagt am Donnerstag noch einmal der Bundesrat, die Länderkammer des Parlaments. Die Opposition möchte Finanzminister Karl-Heinz Grasser bei der Gelegenheit zu BAWAG-Affäre und Yacht-Ausflug befragen - weil sich der Minister aber von seinem Staatssekretär Alfred Finz vertreten lässt, wollen ihn SPÖ und Grüne per Mehrheitsbeschluss herbeizitieren. Sollte er dem nicht Folge leisten, sollen alle Finanzmaterien (insgesamt umfasst die Tagesordnung 40 Punkte) bis zur nächsten Sitzung vertagt werden.
Grasser hat sich für die Fragestunde entschuldigen lassen, da er sich derzeit im EU-Ausland befinde (der Finanzminister hat bis 28. Juli Urlaub genommen). Grünen-Fraktionschef Stefan Schennach kündigte gegenüber der APA jedenfalls an, dass man alle Gesetze, die ihn betreffen, vertagen werde, sollte Grasser zur Fragestunde nicht erscheinen. Dies würde unter anderem auch ein Doppelbesteuerungs-Abkommen mit der Schweiz betreffen, dem der Bundesrat zustimmen müsste.
In diesem Fall könnte das Gesetz bis zur nächsten Bundesratssitzung nicht in Kraft treten. Wann dieser stattfindet ist noch unklar. Nach dem Willen der Regierung sollte das Doppelbesteuerungsabkommen ab 1. Jänner 2007 wirksam werden. Die SPÖ lehnt das Gesetz ab, die Grünen würden ihm aber zustimmen.
Wichtig ist die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Abkommen nur deshalb, weil es sich dabei um ein "gesetzesändernden Staatsvertrag" handelt, das in Länderangelegenheiten eingreift. In diesem Fall hat der Bundesrat (der Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats normalerweise nur mit einem "suspensiven Veto" verzögern kann) ein "absolutes Veto": Stimmt er dem Gesetz nicht zu, so kann es nicht in Kraft treten.
Normalerweise kann sich der Bundesrat einer Entscheidung über einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats entweder enthalten - dann tritt das Gesetz erst nach Ablauf einer acht-wöchigen "Einspruchsfrist" in Kraft - oder er kann ein "suspensives Veto" einlegen. Dieses kann der Nationalrat durch einen "Beharrungsbeschluss" überstimmen. Derartige Veto-Beschlüsse sind für Donnerstag nicht geplant (in diesem Fall müsste der Nationalrat in der Sommerpause Sondersitzungen abhalten, um Beharrungsbeschlüsse fassen zu können).
(apa)
