Freitag, 28. Juli 2006

Oberstes US-Gericht bestätigt: Verbot der
"Homo-Ehe" nicht verfassungswidrig

  • 19 homosexuelle Paare hatten Recht eingeklagt

Das Oberste Gericht des US-Staates Washington sieht das Verbot der "Homo-Ehe" nicht für verfassungswidrig an. Mit fünf zu vier Stimmen entschieden die Richter in Seattle, dass Homosexuellen durch das Verbot der "Homo-Ehe" weder ein Grundrecht noch die juristische Gleichbehandlung verweigert würde. Dies hatten die Kläger, 19 homosexuelle Paare, angeführt.

Zugleich wies das Gericht darauf hin, dass es nicht die "Homo-Ehe" als solche beurteilt, sondern nur überprüft habe, ob das 1998 im nordwestlichen Staat Washington erlassene "Gesetz zur Verteidigung der Ehe" verfassungsgemäß sei. Neue rechtliche Rahmenbedingungen für homosexuelle Paare könne nur der Gesetzgeber, nicht die Justiz schaffen.

Nur Massachusetts stellt Homo-Ehe gleich
Nur im nordöstlichen US-Staat Massachusetts haben Homosexuelle die Möglichkeit, ihre Partnerschaft der Ehe gleichzustellen. Zudem erkennen fünf der insgesamt 50 Staaten - Vermont, Hawaii, Maine, New Jersey und Kalifornien - die Lebenspartnerschaft homosexueller Paare in Steuer- und Erbrechtsfragen an.

Zuletzt hatten die obersten Gerichte der US-Staaten New York und Georgia die "Homo-Ehe" für verfassungswidrig erklärt. Allerdings verfehlte in der vergangenen Woche ein Antrag auf Verfassungsänderung zum grundsätzlichen landesweiten Verbot der "Homo-Ehe" die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Repräsentantenhaus. Die Frage der "Homo-Ehe" wird in den USA im Vorfeld der Kongresswahlen im November heftig debattiert. Präsident George Bush verteidigt den Schutz der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. (APA/red)

28.7.2006 09:17