Brutale Trafiküberfälle in Salzburg: Vier Teenager zu Freiheitsstrafen verurteilt
- Drei Geschäfte und eine Radfahrerin beraubt
- Staatsanwalt beruft: Urteile nicht rechtskräftig
Nach drei brutalen Trafiküberfällen und einem Überfall auf eine Radfahrerin im vergangenen Herbst und Winter in der Stadt Salzburg wurden vier Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren von einem Salzburger Schwurgericht verurteilt. Die Freiheitsstrafen reichen von drei Jahre teilbedingt bis zehn Monate bedingt. Die Staatsanwaltschaft legte sofort Berufung ein. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
Die beiden mutmaßlichen Haupttäter, ein 18-jähriger Salzburger und ein 15-jähriger Bosnier, waren besonders brutal vorgegangen. Bei ihrem ersten Coup am 11. November 2005 auf eine Trafik im Volksgarten stach der 18-Jährige einen 63-jährigen Angestellten mit einem Küchenmesser nieder. Der Mann wurde dabei schwer verletzt. Bei einem weiteren Überfall auf eine Trafik am Mirabellplatz am 21. November verpassten sie einer Verkäuferin mehrere Faustschläge und stießen ihren Kopf gegen den Verkaufstisch.
Am 30. Jänner 2006 überfielen sie eine Trafik in der Siezenheimer Straße im Stadtteil Maxglan. Einer der beiden Rädelsführer schlug die 52-jährige Trafikantin ohne Vorwarnung mit einer Holzlatte nieder. Sie erlitt eine Platzwunde. Dritter im Bunde war ein 18-jähriger Philippine, der für seine beiden "Chefs" Schmiere stand.
Drei Wochen danach, am 22. Februar, hatte es die Jugendbande auf eine Radfahrerin in einem Park abgesehen. Sie stießen die Frau zu Boden, verprügelten sie und machten sich mit ihrer Handtasche inklusive 30 Euro Bargeld davon. Mit dabei war auch ein weiterer 18-jähriger Salzburger. Er leidet an Depressionen und wurde wenige Tage vor dem Prozess in der Christian-Doppler-Klinik stationär aufgenommen.
Der Gesamtwert der Beute, die sich aus Bargeld und Zigaretten zusammensetzte, betrug rund 4.500 Euro. Zu Prozessbeginn wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Alle vier Angeklagten wurden wegen Raubes beziehungsweise schweren Raubes schuldig gesprochen. Der Erstbeschuldigte erhielt eine dreijährige Freiheitsstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung. Der Zweitbeschuldigte wurde zu zweieinhalb Jahren verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Der Dritte im Bunde erhielt zehn Monate, der vierte Angeklagte 18 Monate bedingt. (apa)
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