Rechtsstreit um "Amelie Zuckerkandl" geht weiter: Schiedsgericht-Urteil angefechtet
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Der Rechtsstreit um Gustav Klimts unvollendetes Bildnis der Amalie Zuckerkandl aus der Österreichischen Galerie Belvedere geht weiter. Die Urenkel der Porträtierten fechten das Urteil des dreiköpfigen Schiedsgerichts an, das im Mai entschieden hatte, dass das Gemälde nicht restituiert werden muss.
Die Erbengruppe Müller Hofmann hat eine Aufhebungsklage gegen das Urteil des dreiköpfigen Schiedsgerichts eingebracht, nach dem das Bild nicht restituiert werden müsse. Alfred Noll, der Anwalt der Zuckerkandl-Erben, argumentiert in seiner Klage einerseits, dass mehrfach gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen worden sei. Andererseits ficht Noll den Schiedsspruch wegen Nichtigkeit an, weil "auch seine Begründung mit den Grundwertungen der Rechtsordnung nicht vereinbar" sei. Es habe sich bei dem Verkauf des Bildes um einen "Not- bzw. Zwangsverkauf" gehandelt.
Ursprünglich besaß die später im Vernichtungslager Belzec umgebrachte Amalie Zuckerkandl das Porträt, das Klimt kurz vor seinem Tod 1918 von ihr gemalt und nicht mehr fertig gestellt hatte. 1942 verkaufte deren Tochter Hermine Müller-Hofmann das Gemälde in der Galerie des emigrierten Freundes Otto Kallir, wo sie von dessen statthaltender Geschäftsführerin Vita Künstler 1.600 Reichsmark erhielt.
1948 bot Künstler das Bild Hermine Müller-Hofmann für einen Rückkauf an, die das Angebot jedoch nicht wahrnahm. Künstler schließlich schenkte 1988 das Porträt der Österreichischen Galerie im Gegenzug dafür, ein Schiele-Bild ihres Besitzes nach einem Verkauf an Ronald Lauder ausführen zu dürfen. Neben der Erbengruppe Müller Hofmann beanspruchten auch die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer das Bild, da es sich im März 1938 im Stadtpalais des Zuckerindustriellen befand.
(apa)
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