Vorwurf der Untreue: FPÖ hat Klage gegen Ex-Parteichefin Riess-Passer ausgedehnt
- Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Veruntreuung
- Verjährung könnte damit umgangen werden
·FPÖ schaltet gegen BZÖ Staatsanwalt ein
Sachverhaltsdarstellung zu "orangen" Finanzen
Die FPÖ hat ihre Klage gegen Susanne Riess-Passer ausgedehnt. In einem Schriftsatz zu dem Zivilverfahren am Innsbrucker Landesgericht wirft die FPÖ der Ex-Parteichefin jetzt dezidiert auch Untreue vor. Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen Riess-Passer im Vorjahr bereits wegen Veruntreuung ermittelt, sah aber keine strafrechtliche Relevanz gegeben und stellte das Verfahren ein.
Der FPÖ könnte es mit der Ausweitung der Anklage freilich auch darum gehen, die drohende Verjährung zu umgehen, schreibt die "Tiroler Tageszeitung" (TT). Denn bei den bisherigen zivilrechtlichen Vorwürfen der "schadensstiftenden Handlungen" und "ungerechtfertigen Zuwendungen ins Privatvermögen" drohe eine Verjährung drei Jahre nach Kenntnisnahme der Schädigung - während beim strafrechtlichen Vorwurf der Untreue die Verjährung erst 30 Jahre danach eintritt.
In dem neuen Schriftsatz wird aber auch die Klagssumme ausgeweitet, um rund 1.000 auf 604.185,37 Euro. Und die Freiheitlichen werfen Riess-Passer in dem Schriftsatz auch vor, dass sie als Parteichefin Alt-Obmann Jörg Haider für Werbezwecke jährliche Spesenpauschale über fünf Millionen Schilling genehmigt hätte, die auch zwei Mal voll ausgeschöpft worden seien. Besonders erzürnt die Freiheitlichen laut "TT", dass von der FPÖ-Spesenpauschale auch Haiders umstrittene Flugreisen nach Libyen, Teheran und New York bezahlt worden seien. (apa/red)
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