Zu wenig Behinderte im Öffentlichen Dienst:
Fünf Ministerien erfüllen die Quoten nicht
- Bilanz in Privatwirtschaft fällt noch schlechter aus
- Ministerin Haubner: An Ausgleichstaxe festhalten
Die öffentliche Hand ist bei der Einstellung behinderter Mitarbeiter nach wie vor säumig: Fünf Ministerien, sechs Bundesländer aber auch die Wirtschaftskammer haben im Vorjahr ihre Einstellungspflicht nicht erfüllt. Noch schlechter fällt die Bilanz allerdings für die Privatwirtschaft aus.
Grundsätzlich müsste jeder Arbeitgeber pro 25 Mitarbeiter einen Behinderten anstellen. Während die öffentliche Hand diese Quote zu 90 Prozent erfüllt, sind es nach Angaben des Sozialministeriums im österreichischen Durchschnitt nur 64 Prozent.
Damit ist mehr als ein Drittel der "Pflichtstellen" für behinderte Mitarbeiter unbesetzt. Dieser Wert hat sich seit 1997 nicht verbessert. Wer zu wenige Behinderte beschäftigt, muss zahlen (und zwar 206 Euro pro Monat).
Im Vorjahr haben sich die Einnahmen des so genannten "Ausgleichstaxfonds" nach Angaben des Sozialministeriums auf 76,53 Mio. Euro belaufen. Finanziert werden damit Förderungen - etwa Lohnzuschüsse für behinderte Arbeitnehmer.
Sozialministerin Haubner will am System mit der Ausgleichstaxe festhalten. Das System habe sich bewährt. "Österreich ist hier international Vorbild", so Haubner.
Sie verweist darauf, dass der Anteil der Behinderten an den Gesamtarbeitslosen im Jahr 2004 von 12,7 auf 11,8 Prozent gesunken sei. Die durch die Ausgleichstaxe finanzierte Behindertenmilliarde sichere rund 9.000 Beschäftigungsverhältnisse. (apa)
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