Donnerstag, 20. Juli 2006

Zahltag abgesagt: Forderungen von Ex-
FC Tirol-Spielern vom Gericht abgewiesen

  • Bruckmüller haftet nicht für ausstehende Gehälter
  • Auch Klage auf Schadensersatz wurde abgewiesen

Die 3,6 Millionen Euro-Forderungen wegen offener Gehälter von 13 ehemaligen FC Tirol-Spielern gegenüber ihrem damaligen Präsidenten Othmar Bruckmüller ist in der Berufung vom Oberlandesgericht Innsbruck abgewiesen worden. Eine Schadensersatzklage war für das Gericht nicht schlüssig. Das 215 Seiten umfassende Urteil erging schriftlich und war noch nicht rechtskräftig. Die Revision am Obersten Gerichtshof sei zulässig und werde "höchstwahrscheinlich von einigen Klägern auch gemacht", erklärte ein Gerichts-Sprecher.

Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richter Rudolf Voigt entschied, dass Bruckmüllers Aussage: "Ihr werdet alles bekommen. Kümmert euch nicht um die offenen Gehälter sonder konzentriert euch auf Fußball" nicht als Schuldbeitritt gesehen werden könne. Die Spieler hätten dies als Versprechen gedeutet, dass er persönlich für die offenen Gehälter aufkommen werde. Für das Gericht sei in dieser Aussage nie ein persönliches Zahlungsversprechen enthalten gewesen. Bruckmüller hätte dies im Namen des FC Tirol gesagt und hafte daher nicht persönlich für die ausstehenden Gehälter der Spieler.

Die Klage auf Schadensersatz des Spieler-Anwalts Friedrich Gatscha wurde ebenfalls vom Gericht abgewiesen. Der Anwalt machte geltend, dass die Fußballer Angebote von anderen Vereinen ausgeschlagen hätten, da sie nicht rechtzeitig über die marode Lage des FC Tirol informiert worden seien. Obwohl die Spieler laut Bruckmüllers Anwalt Hansjörg Schweinester mehrfach während des Prozesses dazu aufgefordert worden seien, seien keine konkreten Angebote vorgelegt worden. Daher fehle der Klage die Schlüssigkeit, hieß es im Urteil. Die Anwalts- und Prozesskosten müssen von den Spielern übernommen werden.

Die Fußballer hatten 2003 eine Klage wegen offener Gehälter, Prämien und Sonderzahlungen eingereicht. Im Juli 2005 war Bruckmüller vom Landesgericht zu einer Auszahlung von 892.700 Euro verurteilt worden. Die Klage über 1,635 Millionen Euro wurde laut Schweinester schon damals abgewiesen. Beide Parteien hatten Berufung eingelegt.

(apa/red)

20.7.2006 13:38