Jörg Haider attackiert einmal mehr VfGH:
"Präsident Karl Korinek sagt die Unwahrheit"
- VfGH-Präsident sei "Recht gleich und will zündeln"
- Erneute Ortstafelverrückung nicht ausgeschlossen
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Volksgruppengesetz 1976
regelt die Aufstellung!
Als "politisierenden Präsidenten, dem das Recht gleich ist" und der "offenbar zündeln" will, hat der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) VfGH-Präsident Karl Korinek bezeichnet. Korinek hatte die Ortstafel-Causa in einem Interview eine "Tragik-Komödie mit skurrilen Elementen" genannt. Der Präsident sage die Unwahrheit, seine Unabhängigkeit sei zu untersuchen, erklärte der Landeshauptmann vor Journalisten in Klagenfurt.
Korinek hatte seine Aussagen gegenüber der Tageszeitung "Standard" getätigt. Dass derzeit in Kärnten 93 Ortstafeln stehen müssten, bezeichnete Haider als "absoluten Unsinn". Derzeit gäbe es lediglich eine Verordnung für die zwei Tafeln in Bleiburg und Ebersdorf. Diese würden so aufgestellt werden, "wie das Gesetz es vorsieht", meinte Haider. Er schloss jedoch nicht aus, dass die beiden Tafeln "räumlich disloziert" und somit "wieder einsprachig" sein könnten. Bereits im Winter hatte der Landeshauptmann die einsprachigen Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf um einige Meter verrückt und erklärt, die Verordnung der zweisprachigen Schilder sei damit hinfällig.
Haider wies auch zurück, dass nun die von allen Ministern, auch jenen des BZÖ, unterzeichnete Topographieverordnung vom 30. Juni 2006 gelte. Diese wäre nur in Kraft getreten, wenn das Volksgruppengesetz im Verfassungsrang beschlossen worden wäre. Zudem seien in dieser Verordnung nie zweisprachige Aufschriften auf Schulen, Spitälern oder Feuerwehrhäusern vorgesehen gewesen. Solche Aufschriften lägen in der Autonomie der Gemeinden.
"Wir haben kein Interesse, dass diese Thema in den Wahlkampf gezogen wird", sagte Haider. Es sei zu vermuten, dass Korinek parteipolitische Absichten verfolge. Insofern sei die Unabhängigkeit des VfGH-Präsidenten zu hinterfragen. So solle Korinek beispielsweise offen legen, wer die Feier anlässlich seines 60. Geburtstages bezahlt habe.
Korinek will keinen Kommentar abgeben
Korinek wird auf die persönlichen Angriffe Haiders im Einzelnen keinen Kommentar abgeben, betonte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth gegenüber der APA. Aber er stellte klar, dass die von Haider bestrittene Ortstafeln-Verordnung vom 30. Juni sehr wohl in Kraft sei - und dass Korinek seine Geburtstagsfeiern "natürlich aus eigener Tasche bezahlt" habe.
Unter Unabhängigkeit - die Haider angesprochen hatte - verstehe Korinek "insbesondere deutlich Wahrheiten auszusprechen, auch wenn sie nicht für jeden angenehm sein mögen", merkte Neuwirth an.
"Haider verwechselt Verordnungen"
Was die Ortstafeln-Verordnungen betrifft, verwechsle Haider offenbar die Verordnungen vom 30. Juni und vom 17. Juli. Die vom 30. Juni, die 93 Ortstafeln vorschreibe, sei geltendes Recht: "Sie ist im Bundesgesetzblatt kund gemacht, was sich für jeden leicht nachprüfen lässt". Die Verordnung vom 17. Juli - auf die sich Haider offenbar beziehe - hätte die vom 30. Juni außer Kraft setzen sollen. Dies sei aber nicht geschehen, weil kein Verfassungsgesetz zu Stande gekommen ist. "Und deshalb gilt nach wie vor die Verordnung vom 30. Juni", betonte der VfGH-Sprecher.
Auf Haiders Forderung, Korinek solle offenlegen, wer die Feier zu seinem Sechziger bezahlt hat, merkte Neuwirth an, dass Korinek "natürlich" sowohl diese als auch ein Konzert zu seinem 65. Geburtstag selbst bezahlt habe.
Zum 65. Geburtstag haben überdies Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad und OeNB-Präsident Herbert Schimetschek einen Empfang gegeben, "zu dem Präsident Korinek gerne hingegangen ist". Diese Familien verbinde eine langjährige Freundschaft, die auch mit gegenseitigen Einladungen verbunden sei. "Allerdings ist dies für die Frage der Unabhängigkeit irrelevant, weil sich Präsident Korinek schon auf Grund der engen Freundschaft - egal ob mit oder ohne Einladungen - bei Fällen, die seine Freunde betreffen würden, ohnehin für befangen erklären und damit nicht am Verfahren teilnehmen würde", stellte Neuwirth klar.
(apa/red)
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