Freitag, 15. Juni 2007

Section-Control muss abgeschaltet werden:
Geschwindigkeitsmessung ist rechtswidrig

  • Verfassungsgerichtshofs erkennt keine Verordnung
  • Keine Strafen wegen Schnellfahrens mehr möglich

Die vier derzeit in Österreich bestehenden Section Control-Anlagen müssen laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs unverzüglich abgeschaltet werden. Die elektronische Geschwindigkeitsmessung wurde als rechtswidrig gewertet, da es dafür keine Verordnung gibt. Ab sofort dürfen in Section-Control-Abschnitten keine Strafen wegen Schnellfahrens mehr ausgesprochen werden.

Bei der Section Control wird die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels Kamera an zwei Kontrollpunkten ermittelt. Beim Einfahren in den Bereich werden die Kennzeichen digital erfasst und beim Ausfahren abgeglichen.

Wer zu schnell unterwegs war, dessen Daten werden automatisch an die Behörden übermittelt. Die erste Anlage dieser Art war im Frühjahr 2003 im Kaisermühlentunnel auf der Wiener Donauuferautobahn (A22) installiert worden.

Platter: Section Control "wichtiges Instrument"
Als "wichtiges Instrument" und "bedeutenden Beitrag zur größtmöglichen Verkehrssicherheit" bezeichnete Innenminister Günther Platter (V) die Section Control. Deshalb sei es "von großer Bedeutung, dass die notwendigen Verordnungen des Verkehrsministers schnellstmöglich erarbeitet werden", so Platter, der die Ankündigung von Verkehrsminister Werner Faymann (S), diese gesetzlichen Vorkehrungen in den nächsten Wochen zu erlassen, begrüßte.

Bis zum In-Kraft-Treten der Verordnungen werde die Verkehrsüberwachung der betroffenen Streckenabschnitte "natürlich nicht ausgesetzt, sondern durch ersatzweise verstärkte Kontrollen gewährleistet werden", betonte der Innenminister.

Erste Anlage im Frühjahr 2003
Die Geschichte der Section-Control ist bereits mehr als vier Jahre alt. Im Frühjahr 2003 wurde die erste Anlage auf der Donauuferautobahn (A22) im Wiener Kaisermühlentunnel installiert. Im Juli 2003 startete der Probebetrieb, am 8. August schließlich der Echtbetrieb. Insgesamt sind derzeit vier Kontrollabschnitte in Betrieb. Eine Section-Control-Anlage kostet laut Asfinag 700.000 Euro.

Knapp ein Jahr später, im Mai 2004, wurde die Section Control auch auf der Südautobahn (A2) im Wechselabschnitt (Bereich Edlitz/Grimmenstein) getestet, wobei es Probleme mit den Nässesensoren gab, zahlreiche Blitzeinschläge und wolkenbruchartige Regengüsse hatten der Anlage einige Male enorm zugesetzt, Kabel waren nass geworden, es kam zu Kurzschlüssen. Die Daten wurden bald via Modem übertragen, wodurch es laut Asfinag kaum noch zu Ausfällen kam.

Section-Control überwacht Tempo 160
Nach einmonatigem Test startete Ende März 2005 der Echtbetrieb einer mobilen Section-Control auf der Westautobahn (A1) im Abschnitt Haid und Sattledt. Als die Baustelle auf einer Länge von 20 Kilometern Anfang Oktober 2005 finalisiert war, kam auch für die elektronische Geschwindigkeitskontrolle das Ende - die Anlage "übersiedelte" auf die Tauernautobahn (A10) nach Kärnten.

Ab 8. November 2005 versah die mobile Section-Control auf der A10 auf einer Baustelle zwischen Gmünd und Spittal a. d. Drau ihren Dienst. Mit dem Ende der Sanierungsarbeiten am 13. Mai 2007 wurde auch der Betrieb der Anlage eingestellt.

Eine Section-Control wird noch bis etwa Ende Oktober 2007 die Tempo 160-Zone auf der A10 zwischen Spittal a. d. Drau und Paternion überwachen. Anschließend wird sie etwas nach Norden versetzt, in einen im Moment noch nicht genau bestimmten Abschnitt am Katschberg. Asfinag-Angaben zufolge soll Ende Juni 2007 auf der Südautobahn im Baustellenabschnitt zwischen Gleisdorf und Lassnitzhöhe die mobile Anlage installiert werden.

(apa/red)

15.6.2007 17:05