Mittwoch, 12. Juli 2006

Tagfahrlicht kann im Urlaub teuer kommen:
ARBÖ will europaweit einheitliche Lösung

  • Scheinwerfer einschalten ist ok, Blenden ist verboten
  • PLUS: Die "Licht am Tag"-Bestimmungen in Europa

Tagfahrlicht kann Touristen mitunter recht teuer zu stehen kommen: Denn während hier zu Lande rund um die Uhr ein Aufdrehen der Autobeleuchtung Pflicht ist, wird man in Griechenland für aufgedrehte Scheinwerfer vor Anbruch der Dunkelheit sogar bestraft, warnte der ARBÖ. Die Krux beim automatischen Tagfahrlicht ist allerdings, dass sich dieses nicht ausschalten lässt.

Zwar gibt es laut ARBÖ kein entsprechendes Gesetz, das das Aufdrehen des Lichts verbietet, interpretiert die Polizei den eingeschalteten Scheinwerfer jedoch als Blenden, ist dies allerdings sehr wohl strafbar. Zusätzliche Unannehmlichkeiten für Griechenland-Urlauber bringt die unklare Informationslage. So würden etwa der ansässige Autofahrerklub oder die Botschaft die eigenen Gesetzesbestimmung so interpretieren, als gäbe es de facto ein Licht-am-Tag-Verbot. Andererseits ist das Verwenden unzureichend geregelt.

Griechenland ist teuer
Autofahrer, deren Pkw mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, müssen in Fall des Falles in Griechenland tief in die Reisebrieftasche greifen, denn die Strafe kann bis zu 70 Euro ausmachen. Für Touristen, die ihren Urlaub mit dem Auto antreten, ist das bitter, denn Griechenland rangiert auf Platz vier der zehn beliebtesten Auto-Urlaubsreiseländer, gefolgt von Kroatien, Italien und Deutschland.

Eine einheitliche Lösung muss her
Für den ARBÖ zeigt die Problematik, wie dringend "Licht am Tag" eine europaweit einheitliche Lösung brauche. Es gehe nicht an, technische Neuerungen wie das Tagfahrlicht in einem Land vorzuschreiben und im nächsten zu verbieten.
(ap/red)

12.7.2006 17:15