Dienstag, 11. Juli 2006

Vorsicht, hier kommt ein überlanger LKW: Super-Lastwagen darf bis zu 25 m lang sein

  • Niedersachen stellt erstmals zwei Genehmigungen aus
  • GigaLiner dürfen aber nicht mehr als 40 t wiegen

Die Warnung "Long Vehicle" bekommt demnächst eine neue Bedeutung. In Niedersachsen/Deutschland wurden vorerst zwei Genehmigungen ausgestellt, die den Einsatz von "Super-Lastwagen" gestatten. Diese dürfen statt der bisher erlaubten 18,75 m nun bis zu 25 m lang sein.

Niedersachsen lässt als erstes deutsches Bundesland "Super-Lastwagen" auf die Straße. Das Land erteilte nach Angaben des Wirtschaftsministeriums Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz deutlich längerer Lastkraftwagen. Die Fahrzeuge mit dem Namen "GigaLiner" bestehen jeweils aus einer Sattelzugmaschine, einem Sattelauflieger und einem zusätzlichen Anhänger und sind mehr als 25 Meter lang.

Befristetes Pilotprojekt
Bis 31. Juli 2007 dürfen in einem befristeten Pilotprojekt „GigaLiner“ auf ausgewählten Strecken in Niedersachsen eingesetzt werden. Die Genehmigung gilt zunächst für zwei Firmen, die jeweils einen "GigaLiner" einsetzen dürfen. Einer weiteren Firma sei eine Genehmigung in Aussicht gestellt worden, hieß es. Bisher bestehen Lastkraftwagen in der Regel aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelauflieger und dürfen nach EU-Vorschriften höchstens 16,50 Meter lang sein. Bei Lastwagen mit Anhängern ist bisher eine Länge von 18,75 Meter erlaubt.

Strenge Auflagen
Die Ausnahmegenehmigungen sehen bestimmte Auflagen vor. So darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge die gültige Grenze von 40 Tonnen nicht überschreiten. Zwar könnten die "GigaLiner" theoretisch auch ein Gesamtgewicht von 60 Tonnen erreichen, sagte ein Sprecher des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums. Das werde aber nicht zugelassen, weil sonst die Gefahr bestünde, dass Straßen beschädigt würden.
(APA/red)

11.7.2006 17:24