Bußgeldentscheid der EU gegen Microsoft: Konzern soll 200 bis 300 Mio. Euro zahlen
- Vorwurf des Verdrängungswettbewerbs bei Windows
Die EU-Kommission gibt heute in Brüssel ihre Entscheidung über ein zusätzliches Bußgeld gegen Microsoft bekannt. Es wird damit gerechnet, dass sie den Software-Giganten rückwirkend zum 15. Dezember 2005 zur Zahlung von zwei Millionen Euro pro Tag verpflichtet, weil er die Auflagen aus einem früheren Kartellverfahren nur unvollständig erfüllt habe. Inoffiziellen Informationen zufolge muss Microsoft 200 bis 300 Mio. Euro zahlen. Kommt die Firma den Auflagen bis 31. Juli nicht nach, werden drei Mio. Euro täglich fällig.
Die EU-Kommission wirft dem Konzern Verdrängungswettbewerb vor. Indem er seine eigene Abspielsoftware für Musik und Videos, den Media Player, in sein Betriebssystem Windows integriert habe, seien Konkurrenten ins Abseits gedrängt worden.
Die EU-Kommission hat Microsoft bereits im März 2004 zu einer Rekordstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt und eine Reihe von Produktauflagen verhängt. So musste der Konzern eine Windows-Version ohne Media Player anbieten und Wettbewerbern den Code von mehreren Software-Schnittstellen offen legen. Gegen die Entscheidung hat Microsoft Einspruch beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingelegt, was allerdings keine aufschiebende Wirkung hat.
(apa)
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