Schwerarbeiter-Pension: Bisher noch kein einziger Antrag bei der PVA eingelangt
- Liste mit Berufen kommt ohnehin erst im Herbst
- Regelung für Grünen Karl Öllinger "einziger Pfusch"
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Bisher hat sich noch niemand über die Schwerarbeiter-Pension informiert, sagt Johannes Pundy von der Pensionsversicherungs-Anstalt im Radio-Morgenjournal des ORF. "Es gibt bis jetzt noch keinen einzigen Antrag." Für allfällige Interessenten hat eine Überprüfung, ob die Kriterien für diese begünstigte Pension erfüllt werden, nur unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Pundy: "Die Schwerarbeitszeiten können festgestellt werden, wenn das 57. Lebensjahr vollendet ist und bereits 444 Versicherungsmonate vorliegen."
Das sei gesetzlich so vorgeschrieben, so Pundy. Er empfiehlt möglichen Antragsstellern: "Wenn jemand in diese Berufsgruppe der Schwerarbeiter fällt, wäre es für die Erhebung günstig, wenn er vom Dienstgeber Unterlagen mitbringen kann, aus denen genau hervorgeht, welche Tätigkeit er oder sie ausgeübt hat und auch, unter welchen erschwerten Bedingungen die Tätigkeit aufgeübt wurde." Also ob es sich um körperliche Schwerarbeit handele oder man etwa unter besonderer Hitze oder Kälte tätig war.
Allerdings fehlt der Pensionsversicherungs-Anstalt noch ein wichtiges Hilfsmittel zur Feststellung von Schwerarbeit, bemessen am Kilokalorien-Verbrauch: "Die so genannte schwere körperliche Arbeit muss im Rahmen einer Arbeitsgruppe noch genau definiert werden" so Pundy. Hier werde es eine entsprechende Liste mit Berufen erst im Herbst geben. Anträge auf eine Schwerarbeiter-Pension werden bereits entgegengenommen, können aber erst bearbeitet werden, wenn diese Liste vorliegt.
Pundy schätzt, dass anfangs nur einige hundert, maximal 1.000 Personen von der Schwerarbeiter-Pension profitieren könnten.
Die Frist zur Feststellung von Schwerarbeitszeiten läuft bereits seit 1. Juli. Wer Interesse hat und sich anspruchsberechtigt wähnt, kann sich ehe baldigst an die Pensionsversicherungsanstalt wenden, ansonsten könnte es sich durch Kündigungsfristen und die Sachbearbeitung nicht mehr ausgehen, schon ab 1.1. 2007 - dem Datum des Inkrafttretens - von der begünstigten Pensionsart profitieren zu können.
Der Vorteil der Schwerarbeitspension besteht in einem früheren Pensionsantritt (frühestens mit 60) und in der Vermeidung der Korridorabschläge. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass während der letzten 20 Jahre des Erwerbslebens zehn Jahre in besonders belastenden Tätigkeiten verbracht wurden und insgesamt 45 Versicherungsjahre vorliegen. Dann ist es möglich, mit 60 vorzeitig in den Ruhestand zu treten.
Regelung für Öllinger "einziger Pfusch"
Wenig überrascht ist der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger, dass sich bisher noch niemand über die Schwerarbeiter-Pension informiert hat. Die Schwerarbeiterregelung sei von Anfang an "bis zum hoffentlich baldigen Ende ein einziger Pfusch", so Öllinger.
"Es ist nicht überraschend, dass es keine Anträge gibt, weil erstens nach den Rahmenbedingen nur wenige Aussicht auf eine Schwerarbeiterpension haben werden, zweitens die parallel geltenden 'Hacklerregelungen' günstigere Konditionen haben und drittens die Kriterien für die Schwerarbeiterpension noch immer nicht klar sind". Die Schwerarbeiterregelung sei nur der Endpunkt einer Reihe von sozialpolitischen Maßnahmen der FPÖ/BZÖ-SozialministerInnen Sickl, Haupt und Haubner, die allesamt kein Fortschritt gewesen sind", verwies Öllinger auf das Schicksal der Ambulanzgebühren.
(APA/red)
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