Cresson verletzt Pflichten als Kommissarin: Ihre Pension darf sie aber weiter behalten
- EuGH verurteilt Beschäftigung von Ex-Zahnarzt
- EU-Kommission will Sanktionen nicht verschärfen
Die frühere EU-Kommissarin und ehemalige französische Premierministerin Edith Cresson hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof im Amt zwar ihre Pflichten verletzt, darf aber ihre EU-Pension behalten. Cresson habe durch die Einstellung ihres ehemaligen Zahnarztes René Berthelot "eine Pflichtverletzung von gewissem Schweregrad begangen", stellten die Luxemburger Richter am Dienstag in dem von der EU-Kommission angestrengten Verfahren gegen die sozialistische Politikerin fest.
Die von der EU-Kommission verlangte Aberkennung ihrer Pension wegen Günstlingswirtschaft wies der EuGH jedoch zurück. "Schließlich erfordert die Verletzung der sich aus dem Amt als Kommissionsmitglied ergebenden Pflichten zwar grundsätzlich die Verhängung einer Sanktion, doch der Gerichtshof sieht angesichts der Umstände des vorliegenden Falles die Feststellung der Pflichtverletzung für sich genommen als angemessene Sanktion an", begründeten die EU-Richter das Urteil laut einer Aussendung des Gerichtshofs. Zuvor hatte der EuGH-Generalanwalt für Cresson eine Kürzung der Pension um 50 Prozent verlangt.
Cresson, von 1991 bis 1992 französischer Premierministerin, war von 1995 bis 1998 EU-Kommissarin für Wissenschaft, Forschung und Bildung. Nach internen Untersuchungen der Kommission hatte die Französin von Juli 1995 bis 1997 ihren ehemaligen Zahnarzt als "persönlichen Referenten" beschäftigt. Der Korruptionsverdacht gegen Cresson hatte im März 1999 zum freiwilligen Rücktritt des gesamten Kollegiums um Kommissionspräsident Jacques Santer gefüht.
EU-Kommission will Sanktionen nicht verschärfen
Die EU-Kommission will nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall der Ex-Kommissarin Edith Cresson keine schärferen Sanktionsbestimmungen einführen. Der EuGH hatte die französische Sozialistin am Dienstag wegen Günstlingswirtschaft verurteilt, das Ansuchen der Kommission nach Aberkennung ihrer Pension aber zurückgewiesen. "Das ist keine Frage einer Änderung der Regeln", sagte Johannes Laitenberger, Sprecher von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso. Die EU-Kommission habe keinen weiteren Handlungsspielraum, um Sanktionen gegen Cresson durchzusetzen.
Nach Angaben einer Kommissionssprecherin beläuft sich die monatliche EU-Pension von Cresson auf etwa 3.600 Euro. Dieser Betrag ergebe sich aus dem damaligen Grundgehalt eines Kommissars in Höhe von 18.300 Euro und Cressons fünfjähriger Amtszeit von 1995 bis 1999 als Mitglied der EU-Behörde. Die EU-Kommission hatte den Fall Cresson wegen Günstlingswirtschaft an den EU-Gerichtshof verwiesen. Bisher seien aber noch keine Pensionszahlungen an die frühere französische Ministerpräsidentin einbehalten worden, sagte der Kommissionssprecher.
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Cresson "eine Pflichtverletzung von gewissem Schweregrad" begangen habe, als sie ihren Ex-Zahnarzt und engen Bekannten Rene Berthelot als "Gastwissenschaftler" in der Kommission einstellen ließ. Dieser habe die entsprechenden Tätigkeiten nicht ausgeübt, sondern Aufgaben als persönlicher Berater in ihrem Kabinett übernommen, "obwohl dieses bereits voll besetzt war und Herr Berthelot überdies die für die Wahrnehmung solcher Aufgaben geltende Altersgrenze überschritten hatte", heißt es in einer Aussendung des EU-Gerichtshofes.
Aus dem Europaparlament, das die Untersuchungen in der Korruptionsaffäre vorangetrieben hatte, kam Kritik am Urteil des EuGH. "Diese Entscheidung ist höchst bedauerlich und sendet das falsche Signal", kritisierte deutsche CDU-Abgeordnete und EU-Haushaltspolitiker Markus Ferber. "Bei den Menschen kommt damit an: Wer mit EU-Geldern nicht richtig umgeht, muss nicht unbedingt mit Strafen rechnen." Nur wenn Misswirtschaft mit EU-Geldern konsequent geahndet werde, könne die Europäische Union das Vertrauen der Bürger gewinnen.
Cresson, von 1991 bis 1992 französischer Premierministerin, war von 1995 bis 1998 EU-Kommissarin für Wissenschaft, Forschung und Bildung. Der Korruptionsverdacht gegen Cresson hatte im März 1999 zum freiwilligen Rücktritt des gesamten Kollegiums um Kommissionspräsident Jacques Santer geführt.
(apa)
Deutsche Sklavin befreit14:01
Frau schildert ihr Leid19-Jährige nach acht Jahren gerettet - Mutter soll von Martyrium gewusst haben
Nachbeben in Italien16:12
Mehrere TodesopferErneut große Schäden und Tote nach schweren Erdstößen in Norditalien
