Montag, 10. Juli 2006

Freund nach Messerstichen angezunden: 17 Jahre Haft für 18-jährige Haupttäterin

  • Wien: Zehn Jahre Haft für 16-jährige Komplizin
  • Überraschender Freispruch in Linzer Mordprozess

Nach außen hin ungerührt und mit zur Schau getragenem Selbstbewusstsein reagierte das 18-jährige Mädchen, das am 13. Dezember 2005 einem Freund in ihrer Wohnung in Wien-Favoriten zunächst mindestens 15 Messerstiche versetzt, ihn anschließend mit einem Desinfektionsmittel übergossen und angezündet hatte, als sie dafür am Montagabend im Straflandesgericht die Rechnung präsentiert bekam. Bei einem maximalen Strafrahmen von 20 Jahren wurde sie von einem Schwurgericht (Vorsitz: Stefan Erdei) einstimmig wegen versuchten Raubmordes zu 17 Jahren Haft verurteilt.

Die Jugendliche zuckte mit keiner Wimper und nestelte an ihrem Sommerschal herum, als ihr der Richter erklärte: "Nur Ihre bisherige Unbescholtenheit hat Sie von der Höchststrafe herunter gerissen. Und der Umstand, dass es Ihnen nicht gelungen ist, ihn umzubringen." Die Folgen der Tat - der junge Mann wird bis ans Ende seines Lebens entstellt bleiben, die seelischen Narben dürften jedenfalls auch nicht rasch verheilen - und die "brutale Tatbegehung" fielen besonders erschwerend ins Gewicht.

Mit 6:2 Stimmen wurde auch die 16 Jahre alte Mittäterin in Sinn der Anklage schuldig erkannt. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren verhängte das Gericht zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Geschworenen glaubten ihren Beteuerungen nicht, keines der zwei verwendeten Messer angegriffen zu haben, zumal sich auf beiden auch ihre DNA-Spuren fanden. Die 16-Jährige brach bei der Urteilsverkündung zusammen und verfiel in einen minutenlangen Weinkrampf. Da nahm sie ihre ältere Komplizin in den Arm und sprach ihr Mut zu, ergriff schließlich ihre linke Hand und drückte diese.

Zudem müssen die beiden Mädchen ihrem Opfer 20.000 bzw. 10.000 Euro an Schadensgutmachung leisten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Verteidiger Elmar Kresbach und Johannes Bügler meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an bzw. baten um Bedenkzeit. Staatsanwalt Oliver Janda gab vorerst keine Erklärung ab.

Der 21-Jährige Mann, der in einer Supermarkt-Kette arbeitet, wäre wahrscheinlich nicht mehr am Leben, hätte er sich nicht in höchster Verzweiflung mit einem Sprung aus dem ersten Stock befreit. Er schlug in Panik ein Fenster ein, weil es aus der abgesperrten Wohnung kein Entrinnen gab, und stürzte sich in die Tiefe.

Er hatte die 18-Jährige im vergangenen Sommer in einer Discothek kennen gelernt. Die beiden freundeten sich an, er dürfte an dem Mädchen ein darüber hinaus gehendes Interesse entwickelt haben. Sie verstand seine Sympathien auszunützen, indem sie sich von ihm Geld ausborgte, um ihren regelmäßigen Kokainbedarf befriedigen zu können.

Als er auf die Rückzahlung zu sprechen kam, bestellte ihn das Mädchen in ihre Wohnung. Laut Anklage hatte sie zu diesem Zeitpunkt bereits den Vorsatz, ihn auszurauben. Um ihren Plan verwirklichen zu können, beorderte die 18-Jährige auch die beste Freundin zu sich. Gemeinsam mit der 16-Jährigen versuchte sie dann, ihren Verehrer zu betäuben, indem sie ihm mit Desinfektionsmittel versetzten Hagebuttentee vorsetzte.

"Wir haben das aus dem Nix heraus beschlossen", gab die 18-Jährige auf der Anklagebank zu Protokoll. Der Bursch habe aber nur wenig getrunken: "Es ist nix passiert. Ihm ist nicht schlecht geworden. Da sind wir in die Küche gegangen, und sie hat gesagt 'Bringen wir ihn um'. Ich habe 'Okay' gesagt. Wir sind einige Möglichkeiten durchgegangen. Wir haben uns auf das Erstechen geeinigt."

Zum Schein gab die 18-Jährige zunächst vor, den jungen Mann massieren zu wollen. Sie dimmte die Leuchte im Wohnzimmer, um eine angenehme Atmosphäre vorzutäuschen. Der Bursche wunderte sich zwar noch, dass die beiden Mädchen plötzlich Plastikhandschuhe trugen. "Aber mit dem rechnet ja keiner. Da ist's dann nämlich auf ein Mal passiert. Von hinten rein! Ein silbernes Fixiermesser. In die rechte Brustseite", erzählte der 21-Jährige den Geschworenen.

Weil ihr Opfer immer noch am Leben war, übergoss ihn die 18-Jährige schließlich mit einem Brandbeschleuniger und zündete ihn an. Ihren eigenen Angaben zufolge schrie der Bursch darauf hin "Warum tust du das? Ich hab' dich doch geliebt!" Sie antwortete: "Bitte, geh da weg! Sonst brennt die ganze Couch!"

Schließlich forderte sie ihre Mittäterin auf, einen Plastikkübel mit Wasser zu holen und den brennenden Freund zu löschen - allerdings weniger aus Mitleid. "Ich hab' Angst gehabt, dass die Wohnung explodiert", diktierte die 18-Jährige der Schriftführerin

Rund ein Viertel der Haut des Opfers waren bereits verbrannt. Die Stichwunden in Brust, Nacken, Bauch und Oberschenkel bereiten ihm nach wie vor körperliche Schmerzen und Beschwerden, die zumindest bis zum Ende des Jahres anhalten werden, wie der Gerichtsmediziner Christian Reiter prophezeite.

Vor allem aber machen dem jungen Mann die psychischen Folgen zu schaffen. "Vertrauen zu Menschen habe ich keines mehr. Nur mehr Ängste", stellte er im Zeugenstand fest. Zu seiner Aussage war er nur in Anwesenheit seiner Psychotherapeutin bereit. Er legte außerdem darauf Wert, dass die Angeklagten zuvor abgeführt wurden, "weil er es nicht schafft, mit ihnen konfrontiert zu werden", wie sein Anwalt erläuterte.

Linzer Mordprozess endete mit Freispruch
Mit einem überraschenden Freispruch hat ein Mordprozess Montagabend im Landesgericht Linz geendet. Die Anklage hatte einer 35-jährigen Slowakin vorgeworfen, im Sommer 2005 eine 85-jährige Pensionistin beraubt und ermordet zu haben. In der Wohnung des Opfers wurden DNA-Spuren der Beschuldigten sichergestellt. Die Geschworenen sprachen die Frau dennoch mit 5:3 Stimmen frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Pensionistin war am 9. Juli vergangenen Jahres von ihrer Schwester tot in der Wohnung aufgefunden worden. Die betagte Frau hatte eine stark blutende Kopfwunde. Die Obduktion ergab allerdings, dass sie erstickt wurde. Die Angeklagte wohnte im selben Haus wie die Ermordete. Als die Hausverwalterin die Ermittler darauf aufmerksam machte, die Slowakin sei überstürzt ausgezogen, geriet diese unter Verdacht. Anfang August wurde sie auf Grund eines internationalen Haftbefehls in ihrer Heimat festgenommen.

Die Beschuldigte leugnete die Tat stets, wurde aber belastet: In der Wohnung der 85-Jährigen fand sich ein "Mischprofil" aus DNA-Spuren der Slowakin und des Mordopfers. Aber auch Spuren von einer weiteren, vorerst nicht identifizierten Frau wurden sichergestellt.

Der Staatsanwalt hatte in der Verhandlung betont, dass "niemand anderer" als die Beschuldigte als Täter in Frage komme. Die Slowakin habe gewusst, dass die nur 1,45 Meter große Pensionistin ein "leichtes Opfer" sei. Sie habe sie beraubt, ermordet und überstürzt Österreich verlassen. Als Motiv nannte der Staatsanwalt eine finanzielle Notlage.

Der Verteidiger der 35-Jährigen hingegen hatte die Ermittlungen der Kripo als "einseitig und fehlerhaft" bemängelt. Er sprach vom "eigenartigsten Raub, den ich je gesehen habe". Die Beamten hätten sich nur auf die Beschuldigte als mögliche Täterin konzentriert. Er bezweifelte zudem die Aussagekraft der in der Wohnung des Opfers sichergestellten DNA-Spuren: Hier würden häufig Fehler gemacht.

Die Angeklagte brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Das sei wahrscheinlich der erste Freispruch in der Justizgeschichte trotz eines angeblichen DNA-Beweises, betonte ihr Verteidiger. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
(apa/red)

10.7.2006 14:19