Nächste Klage der EU steht uns ins Haus: Umweltverträglichkeitsprüfung passt nicht
- Fehlende Erwähnung von bedeutenden Landschaften
- Weitere 9 Staaten kämpfen mit gleichem "Problem"
·EU-Klage: Mangelnde Beihilfen-Transparenz
Österreich steht schon wieder vor dem EuGH
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Konflikt um Auftrag für Müllabfuhr in Mödling
·Österreich erneut von der EU verklagt
Verfahren wegen Tschick-
Mindestpreis & Apotheken
Österreich und neun anderen EU-Staaten droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, weil ihre Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gegen EU-Recht verstoßen. Das österreichische Recht "spiegelt die in der Richtlinie festgelegten Kriterien, anhand deren festgestellt wird, ob ein Projekt einer UVP unterzogen werden sollte, nicht hinreichend wieder", teilte die Kommission mit.
So würden etwa historisch, kulturell oder archäologisch bedeutende Landschaften nach dem österreichischen Gesetz nicht erwähnt, erklärte die Kommission. Im Falle Österreichs handle es sich um das erste Mahnschreiben der EU-Kommission mit einer begründeten Stellungnahme, sagte eine Sprecherin der EU-Behörde. Sollte Österreich die von der Kommission geforderten Änderungen nicht innerhalb der nächsten beiden Monate umsetzen, kann die Kommission eine weitere Warnung an Österreich richten und letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klagen.
Neben Österreich haben auch Belgien, Deutschland, Griechenland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Tschechien und Zypern Mahnschreiben der Kommission erhalten. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind der UVP-Richtlinie bei der Genehmigung von öffentlichen und privaten Projekten vorgeschrieben, die Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Die umstrittene Novelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung war im Vorjahr vom Parlament in Österreich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen worden. Bei Bauprojekten im Vorfeld von internationalen Großereignissen wie bespielsweise Sportstadien oder Errichtung von Rennstrecken sind so genannte Einzelfallprüfungen möglich, die das Verfahren deutlich beschleunigen sollen - und über deren Durchführung die Länder entscheiden.
EU-Kommission verwarnt Österreich wegen fehlender Naturschutzgebiete
Die EU-Kommission hat Österreich wegen fehlender Naturschutzgebiete verwarnt. Österreich habe nicht genügend Standorte für das von der EU unter Schutz gestellte Natura 2000-Gebiet vorgeschlagen, kritisierte die EU-Kommission am Montag in Brüssel. Sollte Österreich in den kommenden zwei Monaten nicht sein Recht an die EU-Vorschriften anpassen, kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.
Das österreichische Netz sei "bei weitem nicht vollständig", beanstandet die Kommission. Insgesamt fünfzehn Lebensräume und zehn Pflanzen- oder Tierarten seien bisher nicht ausreichend durch die von Österreich vorgeschlagene Liste abgedeckt.
Wegen Verstößen gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie hat die Kommission unterdessen ein Verfahren gegen Dänemark, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, die Slowakei, Tschechien, Ungarn, Großbritannien und Zypern eingeleitet. Dänemark, Griechenland, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Zypern wurden außerdem noch wegen fehlendem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen verwarnt.
(apa/red)
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